Symbolfoto: Von Dmitry Kalinovsky/Shutterstock

Bankengeheimnis adé: Staat spitzelt Bürger aus wie nie zuvor

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In einem noch nie da gewesenen Ausmaß spitzeln die Behörden die Konten der Bürger aus. Im vergangenen Jahr wurden 1,14 Millionen Mal die finanziellen Verhältnisse mit sogenannten “Kontenabrufverfahren” durchleuchtet. Immer häufiger reicht dafür ein harmloser Anfangsverdacht. 

Eigentlich sollte das Bankengeheimnis die Privatsphäre der Kunden schützen. Seit 2014 haben auch Gerichtsvollzieher, Jobcenter und alle anderen Sozialbehörden im Rahmen des  2005 verabschiedeten “Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit” die Möglichkeit, den Kontostand des Bürgers auszuspähen. Und die wird massenhaft genutzt.

Demnach hat das Bundeszentralamt für Steuern im vergangenen Jahr 1,14  Millionen Mal die Kontodaten von Bundesbürgern abgefragt. 2015 waren es noch 302.000 und 2017 schon knapp 700.000 Abrufe. Der automatisierte Zugriff auf das Privatkonto erfolgt, ohne das der Kontoinhaber davon in Kenntnis gesetzt wird im Rahmen des “Kontoabrufverfahrens”. Dafür reichen mittlerweile geradezu läppische Summen – 2016 wurde unter Merkel die damals noch geltende “Bagatellgrenze” abgeschafft, seitdem reicht eine ausstehende Summe von 500 Euro, um von Vater Staat ausgespitzelt zu werden.

Im vergangenen Jahr erfolgten 85 Prozent der Abfragen im Rahmen von Vollstreckungsverfahren. 146.344 Abrufe gehen auf das Konto von Finanzämtern. Polizei- und Verfassungsschutzbehörden griffen insgesamt rund 1.000-mal auf private Konten zu, wie eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ergab. Laut Bundesregierung sei die Millionengrenze bei den Abfragen erstmals 2020 überschritten worden. Im Jahr 2019 hatte die Gesamtzahl der Kontenabrufverfahren noch bei 915.257 gelegen.

Kritik an der “Horch-und Guck”-Wut läßt die amtierende Bundesregierung an sich abperlen. Auf die Frage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz, ob diese Kontrollwut angemessen sei, antwortete die Bundesregierung, sie halte “die Kontenabrufverfahren für ein effizientes und erfolgreiches Mittel, um Steuern und Sozialleistungen gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sowie einem Betrug vorzubeugen.”

Vollkommen im Dunkeln bleibt auch die Effektivität der massenhaften Konteneinsicht staatlicherseits. Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse darüber, zu welchen Erfolgen der Einsatz der Kontenabrufverfahren führe, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Eine zentrale Auswertungsstelle gibt es nicht. So werden die Abrufe zwar zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt. doch die leitet die Ergebnisse der Abrufe anschließend an die anfragende Behörde weiter, die die Daten daraufhin verarbeitet und nicht mehr rückmeldet, inwieweit sie für ihren Zweck nützlich waren.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht die massive Ausweitung des Einsatzes von Kontenabrufverfahren kritisch.Jeder Abruf stelle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar – und müsse damit gut begründet sein. Er bezweifelt, daß der Einsatz zweckmäßig ist und fordert die amtierende Bundesregierung zu einer Überprüfung der Praxis auf.

Der Bundesregierung geht es schon lange nicht mehr um schwere Straftaten, Terror und Geldwäsche. Inzwischen geht es offensichtlich um die Kontrolle ganz normaler Bürger, denen man nicht vertraut und deren Konten man deshalb ausspäht. (MS)

 

 

 

 

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