Foto: Menschen in einer U-Bahn (über dts Nachrichtenagentur)

Purer Zynismus: SPD meint, Masken wären grundrechtsschonend

Berlin – Kann es eigentlich noch übler werden? In der Debatte um die Corona-Maßnahmen rechnet der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese mit Nachbesserungen des Infektionsschutzgesetzes. Im parlamentarischen Verfahren könne immer etwas noch besser gemacht werden, “um bestmöglich in den Winter zu gehen”, sagte er der “Rheinischen Post” (Montagsausgabe). Änderungen bei der Maskenpflicht seien allerdings nicht zu erwarten.

Masken seien effektiv, die Maßnahme grundrechtsschonend. “Gerade im Nah- und Fernverkehr, wo viele Menschen zusammenkommen, sind sie ein bewährtes Mittel”, so Wiese. “Das haben die Experten bestätigt und das wird auch parteiübergreifend so gesehen.”

Der SPD-Politiker ergänzte, dass die Ampel zuversichtlich sei, “dass wir im Winter eine gute Abstimmung zwischen Bund und Ländern finden werden, da diese bereits frühzeitig eingebunden worden sind”. Auch die unionsgeführten Länder seien konstruktiv gewesen. “Das kann man von der unsortierten CDU/CSU-Fraktion leider nicht sagen”, kritisierte der SPD-Fraktionsvize.

So, dann schauen wir mal:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Mit einem Gesichtslappen kann man seine Persönlichkeit gar nicht frei entfalten. Das gilt insbesondere für die Kinder, die zu gesichtslosen Monstern gezüchtet werden.

2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Körperliche Unversehrtheit? Die Maske auf Mund und Nase macht krank. Und welches Gesetz hat das Recht, die Bürger krank und zu gesellschaftlichen Krüppel zu machen?

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Es sei denn, man wird als Maskenverweigerer, also rechtsextrem abgestempelt. Dann gilt das natürlich alles nicht

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