Hilfe, meine Krankenschwester wählt die AfD Symbofoto: Von KieferPix/Shutterstock

Corona-Hysterie: Kinder dürfen Krankenhäuser nicht betreten

Immer noch sind deutsche Krankenhäuser im Corona-Panikmodus. Das Hausrecht erlaubt ihnen ein rigides Management. Eltern dürfen ihre Kinder nur Stundenweise besuchen, Kinder dürfen die heiligen Tempel überhaupt nicht mehr betreten. Sogar den Landesregierungen wird es langsam zu bunt.

Eine Mutter mit Baby auf dem Arm darf ihre sechsjährige Tochter nicht besuchen, umgeimpfte Väter ihre Neugeborenen nicht sehen. In vielen deutschen Kliniken herrscht der Ausnahmezustand. Dreimal musste laut Welt eine 38-Jährige aus Duisburg binnen eines Jahres mit einem ihrer beiden Kinder ins Krankenhaus. Jedes Mal wies das Klinikpersonal mit Verweis auf die Corona-Schutzmaßnahmen die Frau wegen ihres Säuglings auf dem Arm ab. mit Baby auf dem m Kinder ab. Die  Security-Mitarbeiter am Eingang kannten kein Erbarmen. Ob Geschwisterkind oder nicht: Kinder hätten keinen Zutritt, dies verstoße gegen die Corona-Bestimmungen.

Auch viele andere Eltern machen ähnliche Erfahrungen. Verrückte Regelungen, wonach nur ein Elternteil pro Tag für eine Stunde das eigene Kind besuchen darf oder der Gesichtslappen für höchstwahrscheinlich umgeimpfte Kinder, die Behandlung benötigen,  haben sich etabliert. Manchmal hilft das Personal und schleust Eltern heimlich zu ihrem Nachwuchs, auch wenn’s gegen die Corona-Regeln verstößt.

Es herrscht Wild-West Stimmung auf den Krankenhaus-Fluren. In einigen Kliniken sind Kinder und Jugendliche als Besucher grundsätzlich verboten, in anderen gibt es ein Mindestalter. So heißt es im St.-Martinus-Klinikum im nordrhein-westfälischen Langenfeld wie auch im Klinikum Leverkusen: kein Zugang für unter 18-Jährige. Im Varisano-Klinikum in Frankfurt am Main und in der Asklepsios-Klinik im hamburgischen St.Georg dürfen Kinder unter 12 das Haus nicht betreten, in die Uniklinik Jena dürfen Besucher erst rein, wenn sie das 16te Lebensjahr vollendet haben.

Vielfach herrschen zusätzlich 2G- oder 2G-Plus-Regeln für erwachsene Besucher, was den Ausschluss für Umgeimpfte bedeutet.

Im Helios-Klinikum München ist die FFP2-Maske im Kreißsaal verpflichtend – Frauen müssen unter Atemnot ihr  Kind gebären. Es sei denn, diese schränke sie „stark“ ein. Ungeimpfte Väter dürfen in vielen Krankenhäusern ihr Neugeborenes nicht besuchen. Das es auch anders geht zeigt die St.-Anna-Geburtsklinik in Stuttgart, wo Geschwisterkinder als Besucher genauso zugelassen sind wie Großeltern.

Auf Nachfrage der Welt bei den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerien in den Bundesländern, ob ihnen diese rigiden Zustände bekannt seien, verwiesen diese auf ihre aktuellen Infektionsschutzverordnungen.

Dort gilt fast überall als einzige Vorgabe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz sowie eine Testpflicht. Doch den Krankenhäusern ist es dank Hausrecht weiterhin erlaubt, ihr eigenes Corona-Süppchen zu kochen.

Die Folgen wie 2G-Plus, Masken für Gebärende oder generelle Besuchsverbote seitens der Kliniken stoßen bei einigen Gesundheitsministern wie in Sachsen auf Unmut. Dort habe das Sozialministerium die Krankenhäuser darauf hingewiesen, dass absolute Besuchsverbote nicht zulässig seien und sie „besonders sensibel mit Besuchsregelungen oder etwaigen -beschränkungen“ umzugehen hätten.

Bremen habe wiederholt an die Kliniken appelliert, dass Zugangsbeschränkungen verhältnismäßig zu sein haben, Bayern ruft schon seit längerem seine Kliniken auf, auf die Maskenpflicht für Gebärende zu verzichten.

Die Regeln rufen Kritiker auf den Plan. Das Besuchsrecht sei für die Gesundung sehr wichtig und dürfe nur ausnahmsweise eingeschränkt werden, meinen Kritiker. Es werde aber durch 2G- und FFP2-Regeln konterkariert, die vor allem zu Lasten von Kindern und Jugendlichen gingen, meint die Kleinstpartei „Partei für Kinder, Jugendliche und Familien – Lobbyisten für Kinder“. Sie wittert darin eine Diskriminierung und wandte sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Ausgrenzung dieser Altersgruppe sei nicht gerechtfertigt, es werde „evidenz- und faktenbefreit“ das „Narrativ der Kinder als Virenschleudern“ fortgesetzt. Eine konkrete Antwort seitens der sonst so eifrigen Behörde blieb aus.

Die Antidiskriminierungsstelle fühlt sich hier offenbar nicht zuständig – Menschen, die gegen diese Regeln mit Verweis auf das AGG vorgehen wollten, dürften auf „einige rechtliche Unsicherheiten“ stoßen, teilte ein Sprecher mit. Doch es bleibt der Gang vor Gericht. Am Ende könnten nur die Zivilgerichte im Einzelfall entscheiden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKHG) vertaut auf die “medizinische Kompetenz” der Kollegen. Für die Genesung sei zwar der Besuch von Familie und Freunden wichtig, doch Infektionen bei Kindern, die sehr oft symptomlos verlaufen und unentdeckt blieben, könnten ein hohes Risiko im Krankenhaus bedeuten, erklärte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß auf Anfrage der Welt. Er wünsche sich” daß Besuchseinschränkungen mit Bedacht verhängt und Wege gefunden werden, wie risikoarme Besuche dennoch möglich sind.“ Nach einem Ende der Maßnahmen klingt das nicht. (MS)

 

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