Neulich beim Asylantrag (Symbolfoto: Jacob Lund/Shutterstock)

Faeser erläßt neue Asylanweisung: Wir haben auch genug Platz für “LGBTI-Flüchtlinge”

In den Bundesländern schrillen die Alarmglocken angesichts der dramatisch steigenden Zahl einreisender Asylbewerber. Täglich reisen neben Ukrainern auch hunderte Neubürger aus Syrien, der Türkei, Venezuela und Afghanistan ein. Es wird voll in den Aufnahmelagern, Turnhallen sollen wieder an den Start gehen. Doch SPD-Innenministerin Nancy Faeser hat noch lange nicht genug. Sie erläßt eine neue Dienstanweisung, die es queeren Menschen aus aller Welt erleichtern soll, in Deutschland zu bleiben.

Die Dienstanweisung der strammen Gegen-Rechts-Kämpferin Faeser legt fest, die Kriterien für die Asylentscheidung bei sogenannten queeren Menschen künftig großzügiger zu handhaben. In Zukunft soll das Bundesflüchtlingsamt großzügig sein – insbesondere die bisher geltende Verhaltensprognose soll wegfallen, ihr Ergebnis habe sich bislang negativ auf das Asylverfahren auswirken könne, heißt es. Die Neuregelung betrifft alle Einreisenden, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intergeschlechtlich bezeichnen. Sie sollen in Zukunft aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Schutz bekommen – unabhängig davon, ob sie diese Orientierung in ihrem Herkunftsland offen oder sie eher im Verborgenen gelebt haben.

“Der Entscheidung über die Rückkehrgefährdung ist die Annahme zugrunde zu legen, dass der Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität bei Rückkehr in sein Heimatland offen ausleben wird”, bestimmt die SPD-Innenministerin per Dienstanweisung. Dies gelte auch, “wenn der Antragsteller selbst zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgetragen hat, dass er bei Rückkehr beabsichtigt, seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität nicht offen auszuleben”.

Bei der Entscheidung über eine mögliche Rückkehr der Schutzsuchende müsse nun geprüft werden, “wie Behörden oder andere Akteure auf das offene Ausleben voraussichtlich reagieren werden”, heißt es in der Anweisung aus dem Innenministerium weiter. Es dürfe keine Prognose dazu erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller die sexuelle Orientierung und die entsprechende Lebensweise ist. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Oktober.

Von SPD und Grünen gibt es Applaus: Die Dienstanweisung sei ein „wichtigen und längst überfälligen Schritt“. Mit der „als Diskretions-Gebot bekannten Praxis hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge queeren Geflüchteten im Asylverfahren viele Jahre nicht den notwendigen Schutz gewährt“, freuen sich die SPD-Abgeordneten Dirk Wiese und Falko Droßmann. “Es ist gut, dass die Ampel diese Vorgabe jetzt abschafft, finden die Grünen-Abgeordneten Filiz Polat und Ulle Schauws. Für sie war die bisher gängige Praxis ein “Skandal”. Der deutsche Staat würde von den Verfolgten verlangen, ihre sexuelle Orientierung in ihrem Heimatland diskret zu leben und ihn deswegen kein Asyl gewähren. Damit ist jetzt Schluß.

In keinem Fall darf die Behörde queere Schutzsuchende auf ein “diskretes Leben im Herkunftsland” verweisen und der Asylantrag mit der Begründung abgelehnt werden, ihnen drohe im Herkunftsland wegen dieses diskreten Verhaltens keine Gefahr. Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) freut sich über die Neuregelung: Die Bundesregierung erfülle damit eine Forderung des Verbands, erklärte der LSVD. “Nur so können LSBTI-Geflüchtete ihr Recht auf ein Leben in Sicherheit einlösen – so diskret oder offen, wie sie selbst es wollen”, findet er. (MS)

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