Gewalt (Symbolfoto:Von igorstevanovic/shutterstock)

Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung: In Berlin wird der Migrationshintergrund bei Jugendlichen nicht mehr erfasst

Verschleiern, verbergen, verleugnen – Berlin macht’s vor: Seit Anfang August ist es der Berliner Polizei verboten, den Migrationshintergrund bei unter 21-jährigen mutmaßlichen Straftätern zu erfassen. Egal ob es sich um Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Rohheitsdelikte handelt, der Senat verzichtet darauf, genaueres zu erfahren und vernebelt so weiter die Statistik.

Seit dem Frühjahr  2011 galt, Polizisten mussten  bei deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren im Polizeicomputersystem POLIKS eingeben, ob sie einen Migrationshintergrund haben. Das ist jetzt vorbei. Bereits Ende Juli habe die Senatsinnenverwaltung laut BZ verfügt, “daß die Erfassung des Migrationshintergrundes zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen ist”, informierte die Polizeiführung nun alle Mitarbeiter. Die Funktion im digitalen Erfassungssystem sei bereits am 3. August deaktivier worden – nun ist jeder einfach “Deutscher”.

Die Idee der Polizeiführung mit der Erfassung herauszufinden, ob die Abstammung einer von vielen Aspekten sein kann, warum Jugendliche kriminell werden, ist nun beerdigt. Genauso wie der mögliche Zusammenhang zu sogenannten Clans oder geschlossenen ethnischen Gruppen. Es sollten so “soziale Fehlentwicklungen wie Armut, ungleiche Bildungschancen oder Diskriminierung” erkannt und mit präventiven Maßnahmen entgegengesteuert werden“, heißt es im Schreiben der Verwaltung an die Polizeispitze.

Die Daten seien “offensichtlich kaum für entsprechende organisatorische Planungen und Entscheidungen genutzt worden”, wundert sich die BZ und verweist auf den Datenschutz als Grund für die Abschaffung der Funktion im Polizeicomputer POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung).  Schließlich sei das Erheben und Speichern personenbezogener Daten an eine gesetzliche Aufgabenerfüllung gekoppelt, die laut der Berliner Senatsverwaltung nicht vorlag und so sei das Erfassen der Herkunftsdaten jugendlicher Tatverdächtiger laut Datenschutzverordnung rechtwidrig gewesen.

Ein wenig Unverständnis über die neue Anweisung herrscht bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) – hier fürchtet man sich vor allem vor den möglichen Folgen – von Rechts!: “Eine derart falsch verstandene Toleranz ist Wind auf die Mühlen von Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern”, jammert Sprecher Benjamin Jendro, schließlich sage der Migrationshintergrund nicht generell etwas darüber aus, ob eine Person Straftaten begehe oder nicht. “Aber wir reden über Menschen, deren Familien mitunter einen Bezug zu Ländern haben, in denen patriarchalische Strukturen herrschen und in denen ein nostalgisches Frauenbild vorliegt, das dem des demokratischen Rechtsstaates widerspricht”, gibt Jendro dann doch noch zu. (MS)

 

 

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