Bild mit Seltenheitswert: Abschiebung (Bild: BMI/Egon Weissheimer (Symbolfoto)

Dreist: Jetzt sollen die Steuerzahler auch noch die Anwälte für Abschiebehäftlinge finanzieren!

Berlin – Was für eine Frechheit: Die Kinderrechtsorganisation “Terres des Hommes” und 49 weitere Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl fordern die Bundesregierung auf, betroffenen Flüchtlingen im Falle einer Abschiebehaft künftig zwingend einen Anwalt an die Seite zu stellen. Das berichten die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Mittwochausgaben. “In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat”, heißt es in einem Forderungspapier, das am Mittwoch veröffentlicht werden soll.

Die Haft sichere lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. “Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt”, schreiben die Menschenrechtsorganisationen weiter. Diesen Anforderungen werde die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht.

Valide Schätzungen gingen vielmehr von rund 50 Prozent fehlerhaften und daher rechtswidrigen Inhaftierungen aus, heißt es weiter. Bei einer derart hohen Fehlerquote drohten rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren. Eine Ursache für die Fehlerquote sei, dass Betroffene, die oftmals mittellos seien und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehle, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance hätten, ihre Grundrechte zu verteidigen, so die Nichtregierungsorganisationen.

Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, brauche es eben deshalb eine Pflichtbeiordnung von Anwälten. Nach Meinung der Menschenrechtler könne nur dieses Mittel für Waffengleichheit sorgen und eine effektive Kontrolle der Haftanträge und Gerichtsbeschlüsse ermöglichen. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres waren knapp 1.000 Menschen in Abschiebehaft.

Dazu lesen wir auf “Jura Forum“: folgendes:

Abschiebehaft bedeutet, dass ein Ausländer zur Vorbereitung oder Sicherung der Ausweisung in Haft genommen wird.

Vorbereitungshaft
Ein Ausländer ist gemäß § 57 Abs. 1 AuslG zur Vorbereitung der Ausweisung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde (Vorbereitungshaft).

Sicherungshaft
Ein Ausländer ist nach § 57 Abs. 2 und § 57 Abs. 3 AuslG zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), wenn

1. der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist,
2. die Ausreisepflicht abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist,
3. er aus von ihm zu vertretenden Gründen zu einem für die Abschiebung angekündigten Termin nicht an dem von der Ausländerbehörde angegebenen Ort angetroffen wurde,
4. er sich in sonstiger Weise der Abschiebung entzogen hat oder
5. der begründete Verdacht besteht, daß er sich der Abschiebung entziehen will.

Die maximale Dauer des Sicherungshaftes beträgt eine Woche, wenn die Ausreisepflicht abgelaufen ist und feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann. Unzulässig ist die Sicherungshaft, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann.

Die Sicherungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Eine Vorbereitungshaft ist auf die Gesamtdauer der Sicherungshaft anzurechnen (vgl. zu dem § 57 Abs. 2 und § 57 Abs. 3 AuslG).

Ob wirklich so viele Illegale unschuldig in “Sicherheit” gebracht werden, ist fraglich. Außerdem hat man bestimmt das Recht, sich vor der “Einreise” auch über die Konsequenzen zu erkundigen und sich nicht immer auf die deutschen Steuerzahler zu verlassen. (Mit Material von dts)

fe39b3c6b2454c89a473b60407de77e5