Ungeimpfte (Bild: shutterstock.com/Dietmar Rauscher)

Puh! “Unge­impft”-Stern ist keine Volks­ver­het­zung

Das Amtsgericht Pirna entschied zu einem auf Facebook geposteten Bild, das einen “Judenstern” mit dem Wort “Ungeimpft” zeigte: Es sei nicht geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ein Facebook-Nutzer, wurde angeklagt, weil er ein Bild mit einem Davidstern postete, welcher der Ausgestaltung des “Judensterns” entsprach. Das Wort “Jude” hat er dabei gegen das Wort “Ungeimpft” mit dem Zusatz “und vogelfrei” ausgetauscht. Der Angeklagte gab an, dass ihm der Umstand, dass Juden den Davidstern im Nationalsozialismus von 1941 bis zum Kriegsende als Zwangskennzeichen tragen mussten und dadurch bewusst von dem Rest der Gesellschaft ausgegrenzt worden sind, heißt es in dem Urteil. Der Angeklagte gab des Weiteren an, dass er den Davidstern bewusst ausgewählt habe, weil er sich – wie damals die Juden – aufgrund seiner Ungeimpftheit ausgegrenzt gefühlt habe. Das sei dabei nicht nur ein Gefühl gewesen, sondern ganz konkret auch im Alltag geschehen, gab der Mann vor Gericht an. lm Netz seien die Ungeimpften sogar als “Mörder” bezeichnet worden, was ihn sehr getroffen habe.

Das Amtsgericht Pirna in Sachsen hat nun entschieden, dass das Posten eines Bilds von einem „Ungeimpft“-Stern in sozialen Netzwerken nicht strafbar sei (Urt. v. 19.09.2022, Az. 212 Ds 378 Js 111122). Der Nutzer habe, so das Gericht, keine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, verharmlost. Der Mann habe das den Juden unter NS-Herrschaft zugefügte Unrecht gerade nicht bagatellisieren wollen, so das AG in seinem Urteil weiter. Mit den von ihm auf seiner Facebookseite eingestellten Bild wollte er darauf aufmerksam machen, dass er sich als “Ungeimpfter” genauso ausgegrenzt fühlt wie die jüdische Bevölkerung im Dritten Reich ausgegrenzt wurde.

Das Urteil, das dem Portal LTO vorliegt, ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Rechtsmittel eingelegt. (SB)

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