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„Wumms-Politik“ der Regierung verfassungswidrig?

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Die Realitätsferne deutscher Finanz-Politik, die sogenannte “Wumms-Politik”, steuert langsam aber sicher exakt auf das Comic-Niveau zu, welches sie mit den begleitenden Wortschöpfungen zu den “irren Finanzpaketen” zum Ausdruck bringt. Der letzte große Wurf, für den sich die Ampel ausgiebig selbst feierte, war der sogenannte “Doppel-Wumms”. Dabei ist festzuhalten, dass ein Wumms gleich 100 Milliarden Euro darstellen. Zugegeben, gegenüber dem staunenden Steuerzahler hört sich ein “Wumms” nicht so dramatisch an wie der real zuzuordnende Geldbetrag. Dabei mag es der kriegerischen Zeit und einer beabsichtigten Ablenkung geschuldet sein, dass der “Wumms” mehr an Explosives erinnert. Dieser militärische Einschlag ist nicht abwegig, denn es wird nebenher noch vom “Energie-Abwehrschirm” fabuliert.

Von den verbalen Beschreibungen der Zustände völlig unbeeindruckt, hat sich der Bundesrechnungshof detailliert mit dieser “Wummserei” auseinandergesetzt. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass der “Doppel-Wumms” sehr wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Hierüber berichtet das Handelsblatt: Bundesrechnungshof • „Doppel-Wumms“ möglicherweise verfassungswidrig. Die letzte Entscheidung dazu obliegt im Zweifel den Gerichten, sofern es dem Bundestag nicht vorher gelingt hier eine normgerechte Korrektur herbeizuführen. Manchmal werden solche Regelungen von der Regierungsmehrheit bewusst gesetzwidrig durchgesetzt, um sich für eine gewisse Zeit einen Handlungsspielraum zu sichern. Folgt später die gerichtliche Korrektur, sagt man feist “Entschuldigung” und geht wieder zur Tagesordnung über.

Sondervermögen und Notlage

Bereits die erste “Wumms”, in diesem Fall das Sondervermögen von 100 Milliarden für die Bundeswehr, steht seitens der Opposition hart in der Kritik. Allein die Widmung in dem Paket ist so schwammig, dass dieses Sondervermögen (unabhängig von seinen weiteren Webfehlern) am Ende gar für alles mögliche ausgegeben werden könnte. Sogar ein Kriegsfinanzierung durch Waffenlieferungen an die Ukraine würde dann noch hineinpassen. Letztlich müssen auch die Mittel für diesen Zweck irgendwoher stammen und gut verschleiert ist dann schwerlich Kritik zu üben.

So ist derzeit eine Verfassungsklage der Union gegen ein weiteres Sondervermögen im Bundeshaushalt anhängig. Dabei geht es um den “Klima- und Transformationsfonds”, bei dem die Ampelkoalition Anfang des Jahres die gleiche trickreiche Methode zur Schuldenaufnahme, wie jüngst beim Energie-Abwehrschirm, wählte. So erinnert die aktuelle Finanzpolitik der Ampel mehr an ein Casino als an eine solide Haushaltung. Den Glücksfaktor bestimmen hernach die juristischen Instanzen. Davon unbeirrt versucht die Ampel-Regierung bis dahin Fakten zu schaffen.

Weiters wird der Notlagen-Beschluss im Rahmen der Schuldenbremse kritisiert, da zweifelhaft. Die Rechnungsprüfer weisen darauf hin, dass eine Notlage dadurch gekennzeichnet ist, dass sie unvorhergesehen eintritt und sich genauso unvorhergesehen verändern kann. Notlagen sind in dem Sinne eben nicht planbar. Deshalb vermisst der Bundesrechnungshof für die geplanten Ausgaben und die Feststellung einer solchen Lage den klaren zeitlichen Zusammenhang. So dürfen “Notlagenkredite” nicht zeitlich weit im Voraus legitimiert werden. Es ist Sache des Bundestages regelmäßig eine Einschätzung der Lage vorzunehmen. Allein mit diesem Prinzip sei die Bewilligung von Notlagenkrediten „auf Vorrat“ nicht vereinbar.

Keine “Schuldenaufnahme auf Vorrat”, keine Wumms-Politik …

Der Hauptkritikpunkt des Bundesrechnungshofes richtet sich demgemäß gegen die periodenübergreifenden Finanzplanung. Das Grundgesetz sieht eine Jährlichkeit der Haushalte vor und schließt eine präventive Kreditaufnahme für nachfolgende Haushaltsjahre aus, also die Schuldenaufnahme auf Vorrat. Ein weiterer Aspekt ist die Intransparenz. Solche Megapakete, gern auch als “Sondervermögen” ausgepreist, können sehr schnell intransparent werden und aus dem Blick geraten. Ein Schelm, wer dabei an etwas Böses denkt, allerdings gibt sich hier nicht nur die Opposition schelmisch, wie man an der Stellungnahme des Bundesrechnungshof ersehen kann. Es gibt weitere Beispiele dafür, wie schnell sich ein Regierung in Sachen Finanzen verzocken kann.

An der Stelle sind sich Rechnungshof und Opposition ziemlich einig. Danach ist der sogenannte Energie-Schutzschirm, wir reden also wieder vom “Doppel-Wumms”, ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren. Letztlich geht es um die Art und Weise wie die Ampel-Koalition versucht die Finanzen in einer Art aufzumischen, die zwar der Regierung mehr Handlungsspielraum verschafft, dafür aber wenig grundgesetzkonform ist und darüber hinaus große Intransparenz droht.

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