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Die „Große Transformation“ soll alle Gesellschaftsbereiche durchdringen

Und da ist sie auch schon! Die nächste „Neue Normalität“, der wir uns alle unterzuordnen haben. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufene „Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zur Umsetzung des gleichnamigen UNESCO-Weltaktionsprogramms, soll zukünftig durch diverse Gremien in alle Bildungs-Bereiche und Bildungs-Institutionen auf Bund- und Ländereben implementiert werden. Bei der frühkindlichen Erziehung im Kindergarten angefangen, in den Schulen und Universitäten, ja sogar bis ins Freizeitangebot hinein, soll ein Verständnis für Nachhaltigkeit erweckt werden.

Von Hans-Peter Hörner

An diesen „Nationalen Aktionsplan“ gekoppelt ist das Projekt „HOCH-N“. Dessen Gesamtziel „die Förderung nachhaltiger Entwicklung an Hochschulen in Deutschland sowie die Konzeption von hierfür geeigneten Maßnahmen und Leitfäden“ ist. Vierundzwanzig staatliche Hochschulen machen bereits mit und bekommen dafür vom BMBF auch die entsprechenden finanziellen Anreize.

Das erklärte Ziel ist es, die Wissenschaft in gesellschaftlicher Hinsicht in die Verantwortung zu nehmen und dass Hochschulen das für eine „gesellschaftliche Transformation notwendige Orientierungswissen bereitstellen“. Dass eine gesellschaftliche Transformation notwendig ist, wird von den Urhebern des Plans vorausgesetzt, ebenso wie die Behauptung, dass es dazu nur eine richtige Handlungsweise oder Handlungsanweisung gibt, die auf dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellten „Orientierungswissen“ basiert und deshalb auch nicht begründet werden muss. Dass es unterschiedliche Konzepte für Nachhaltigkeit gibt und ein lebhafter Diskurs darüber zu einer Vielfalt an Handlungsoptionen führen könnte, scheint für die Umsetzung des NAP eher hinderlich zu sein.

Der Wähler wird hierbei als jemand betrachtet, dem das Ganze zwar „emotional“ schmackhaft gemacht werden muss, der aber keine Teilhabe an der Entscheidungsgewalt über die Inhalte haben darf, die ihm vermittelt werden sollen.

Dabei könnte es natürlich zu Konflikten kommen, sollte die verabreichte Lehre mit dem Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) aneinandergeraten. Was dann passieren würde, ist unklar. Es geht nicht darum jungen Wissenschaftlern eben jenen Grundsatz zu vermitteln oder es zu ermöglichen, dass vorurteilsfrei und unabhängig geforscht werden kann. Ganz im Gegenteil. Ein wie auch immer geartetes Hochschulkollektiv legt in Zukunft auf Geheiß des BMBFs fest, was Nachhaltigkeit ist. Doch wie ist das damit vereinbar, dass der Träger der Grundrechte der einzelne Bürger ist, dem das Grundgesetz doch garantiert, seine Weltanschauung frei wählen zu dürfen (Art. 4 Abs. 1 GG) und nicht von oben diktiert zubekommen? Offiziell darf dieser seine Rechte vermutlich auch weiter ausüben. Doch durch die psychologische Einflussnahme und den ausgeübten finanziellen Druck lässt sich, jedem Indoktrinationsverbot zum Trotz, die gewünschte politische Haltung im Sinne der vorgegebenen Ideologie, vermutlich recht leicht erzwingen.

Diese Gleichschaltung eines ehemals pluralistischen Bildungssystems hat mit dem im Nachkriegsdeutschland etablierten Föderalismus nicht mehr viel zu tun. Und unsere Grundrechte scheinen gegenüber internationalen gesellschaftlichen Umwälzungs-Großprojekten wie beispielsweise dem „Great Reset“ des Weltwirtschaftsforums, dem „Großen Austausch“ in Sachen Migration oder eben der „Großen Transformation“ eher klein und nichtig.