Deutschlands Justiz: Eine Lachnummer (Foto: Collage)

Gesinnungsjustiz pervers: 4.000 Euro Geldstrafe wegen blauem “Z” in der Heckscheibe

Dass die Deutschen sich nicht in ihrer Sucht nach Überkorrektheit von niemandem überbieten lassen, ist im Grunde keine Neuigkeit. Die Gründlichkeit jedoch, mit der dies hierzulande praktiziert wird, überrascht aber doch immer wieder: Der Ukraine-Krieg war einen knappen Monat alt, als die ersten Bundesländer bereits ankündigten, das “Z”-Symbol, mit dem in Russland Unterstützung für den Krieg ausgedrückt wird und die Fahrzeuge der russischen Verbände im Donbas anfangs markiert waren, verbieten bzw. seine Verwendung unter Strafe stellen zu wollen.

Daraufhin kamen zwar etliche Unternehmen und Organisationen auch im “Wertewesten”, die diesen Buchstaben stilisiert als Signet nutzten – etwa die Hamburger Linkspostille “Zeit”oder die Zürcher Versicherung – in einige Erklärungsnöte – doch wer keinen Anlass für die Verwendung des nunmehr zum wahrlich allerletzten Buchstabens des Alphabets erklärten “Z” vorweisen kann, bewegte sich fortan auf strafrechtlich dünnem Eis.

Auf strafrechtlich dünnem Eis

Mit welch bitterem Ernst dies umgesetzt wird, erfuhr beispielsweise ein 62-jähriger Hamburger, der im März mit einem “Z”-Symbol auf der Heckscheibe seines Wagens erwischt worden war. Dies hatte ihm einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro eingetragen. Der Mann legte dagegen Einspruch ein. Der Fall ging vor Gericht – wo besonders eifrige Haltungs-Juristen das Zepter schwangen: Das Hamburger Amtsgericht verschärfte die Strafe stattdessen nun sogar auf 80 Tagessätze zu je 50 Euro – insgesamt also insgesamt 4.000 Euro, mehr als das Doppelte der ursprünglichen Strafe.

Zuvor war der Mann wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen worden. Ein Gerichtssprecher erklärte hierzu, der Angeklagte habe nicht bestritten, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen „Z“ an seinem Auto befestigt zu haben. „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, hieß es weiter. Der Buchstabe „Z“ stehe für die Parole „Za Pobedu“ (Auf den Sieg) und sei das Symbol der russischen Kriegsführung. Aufgrund der breiten medialen Berichterstattung unmittelbar vor der Tat, sei dies “der Allgemeinheit bekannt” gewesen, so das Gericht.

Öffentliche Billigung von Straftaten, um fünf Ecken nachgewiesen

Die hypermoralistische Argumentationskette der deutschen Rechtschaffenheitsrichter setzte sich in der Urteilsbegründung wie folgt fort: Das „Z“ am Autofenster könne daher “nicht anders verstanden werden”, als dass der Angeklagte sich “moralisch” hinter die Befehlshaber und damit hinter die Täter des Angriffskrieges stelle. Dabei wiederum handele es sich um eine “öffentliche Billigung von Straftaten”, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

Wenn sich der Beschuldigte wenigstens noch zu dieser ihm angelasteten Gesinnung bekannt hätte, könnte man diese hochspekulative richterliche Beweisführung ja noch hinnehmen; der Angeklagte jedenfalls bestritt die Hintergedanken und nannte es „eine sehr, sehr steile These“, den Buchstaben mit dem Ukraine-Krieg in Verbindung zu bringen. Er verwies auf andere mögliche Zusammenhänge, wie den Spielfilm „Z“ von 1969 oder eine ehemalige Hamburger Kneipe gleichen Namens. Zudem verwies sein Verteidiger noch auf Presseberichte zur „Generation Z“.

Klima-Kriminelle bleiben straffrei, auch nur mutmaßliche “Russenversteher” werden abgeurteilt

Aber selbst wenn der Mann damit eine Provokation im Sinn gehabt oder sich gar wirklich mit der russischen Position solidarisch erklärt haben sollte, muss man sich an den Kopf fassen und fragen, in welchem neurotischen und übergriffigen Staat wir mittlerweile eigentlich leben: 4.000 Euro Strafe für ein Stück Papier mit einem „Z“ darauf, offenbar ohne weitere Erklärungen, was der Mann damit ausdrücken wollte, zeigen einmal mehr, in welche Schieflage der deutsche Rechtsstaat gebracht wurde und welche Gesinnungsjustiz hierzulande herrscht: „Klimaaktivisten“, die Menschenleben gefährden, weil sie Rettungseinsätze gefährden, indem sie sich auf dem Straßenasphalt festkleben oder unschätzbare Kunstwerke mit Tomatensuppe oder Kartoffelbrei bewerfen, kommen straffrei oder mit lächerlichen Mindeststrafen davon, während eine eine Zeicheninterpretation nach Gutmenschen-Kabbala mit Gerichtsprozessen und Tausenden Euro Bußgeld geahndet wird.

Der Zeitpunkt des Urteils war passend gewählt, denn just letzten Donnerstag ließ die Ampel-Regierung heimlich, still und leise und am späten Abend vom Bundestag eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen 130 Strafgesetzbuch beschließen, demzufolge fortan jedem staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und empfindliche Strafen drohen, der auch nur die – noch so fragwürdige und subjektive – Meinung äußeren sollte, es handele sich beim Ukraine-Krieg nicht um einen russischen Angriffskrieg. Auch wer offizielle Darstellungen über russische Kriegsverbrechen anzweifelt, läuft Gefahr, zu einer Geldstrafe oder sogar einer bis zu dreijährigen Haftstrafe verurteilt zu werden. Mit dem offenbar bewusst unklar formulierten Gesetz greift die Regierung noch stärker in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein, während sie zugleich unentwegt betont, Deutschland unterstütze die Ukraine, um demokratische Freiheiten zu schützen. (DM)

 

 

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