AfD-Werbung (Symbolbild: shutterstock.com/ Von Henryk Ditze)
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Niederlage für Verfassungsschutz: Gericht verbietet Ausspionierung der AfD Bayern

Klatsche: Das Verwaltungsgericht München hat dem bayerischen Amt für Verfassungsschutz untersagt, den Landesverband der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Die Richter stellten fest, daß so ein Einsatz „mit dem Risiko heimlicher Ausforschung schwer in die Tätigkeit der Partei eingreife“.

Ähnlich wie in der vergangenen Woche der Verfassungsschutz in Hessen eine ähnliche Niederlage kassierte, hat nun das Verwaltungsgericht München am Dienstag einen Hängebeschluss zu Gunsten der AfD erlassen. Dem Verfassungsschutz wird damit untersagt, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nachrichtendienstliche Mittel gegen die AfD Bayern anzuwenden. Zudem wurde dem Verfassungsschutz untersagt, sich öffentlich über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei zu äußern. Es bestehe „die Gefahr einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Partei insbesondere im Hinblick auf den künftigen Landtagswahlkampf“, heißt es vom Gericht. Hinnehmen muss die Partei allerdings, „zumindest aus öffentlich zugänglichen Quellen beobachtet zu werden“.

Es handelt sich bei dem Beschluss um eine Zwischenentscheidung im noch laufenden Eilverfahren. Eine inhaltliche Bewertung der Vorwürfe gegen die Partei sei damit nicht verbunden, betonte die Richterschaft. Sie wollen nun eine „eigene Bewertung des vorgelegten, mehrere tausende Seiten umfassenden Materials vornehmen“.

„Weder im vorgerichtlichen Verfahren, noch vor Gericht konnte der Verfassungsschutz bis jetzt seine Gründe für die Beobachtung substantiiert darlegen,“ so Ferdinand Mang, Schriftführer des bayerischen AfD-Landesvorstands. Stephan Protschka ergänzt: „Es ist kaum zu glauben, dass das Amt für Verfassungsschutz zu keiner geordneten Aktenführung in der Lage scheint. Vor Gericht wurden wild 4000 chaotisch zusammengestückelte Dokumentenstücke, zum Teil nicht leserlich und unsortiert als Begründung abgeladen. Diese Unterlagen muss nun das Gericht sortieren und sichten – folgerichtig auch die Entscheidung: Schlampige Aktenführung lässt sich auch ein Bayrisches Verwaltungsgericht nicht gefallen.“

Laut aktuell Umfragen steht die AfD in Bayern bei zehn bis zwölf Prozent und könnte zur nächsten Landtagswahl in Bayern, sie  findet voraussichtlich im Herbst 2023 statt, noch zulegen. Die CSU käme aktuell auf 37 bis 39 Prozent, die SPD auf zehn und die Grünen liegen im Bayernland bei irren 18 bis 20 Prozent. Die Freien Wähler wären mit neun bis elf Prozent ebenfalls wieder sicher im Landtag. Um den Wiedereinzug bangen müssten dagegen die Scheinliberalen aus der FDP. Diese Genossen dümpel aktuell bei drei bis sechs Prozent herum.

Das bayerische Innenministerium kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. (SB)

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