Denunzianten (Symbolbild: shutterstock.com/Bilanol)

Nachschub für´s Denunziantenvolk: Datenschutz aufgehoben – Parksünder dürfen fotografiert werden

Super Nachricht für das Denunziantenpack: Der Datenschutz für “Verbrecher”, die ihr Fahrzeug im Halteverbot abgestellt haben, wurde aufgehoben. Ab nun können Denunzianten Fotos von Falschparkern zu schießen und an die Polizei zu schicken. Applaus kommt vom linksradikalen  Lobbyisten- und Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe.

Wer sich bereits während des Corona-Terrors darin geübt hat, seine Mitmenschen auszuspionieren und bei Verstößen zu melden, diese Sorte von Menschen dürften sich über das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) freuen. Das Urteil  (VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 – AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) ermöglicht es dem Denunziantenpack mit ihrer widerlichen Petzerei weiterzumachen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit zwei Urteilen den Datenschutz für Menschen gekippt, die im Halteverbot stehen. Die Autos der Parksünder dürfen ab sofort fotografiert werden. Bisher machte sich strafbar, wer so handelte. Denn er verstieß gegen den Datenschutz. Wie bereits während des Corona-Terror können diese widerlichen Zeitgenossen nun ihrer Lieblingsbeschäftigung wieder nachgehen, und Mitmenschen denunzieren, indem ihre Mitbürger anzeigen, weil sie die Zeit ihres Parktickets überschritten haben oder im Halteverbot parken. Die Polizei muss dann tätig werden. Bisher waren solche Anzeigen meist nicht weiter verfolgt worden, weil ein Beweis fehlte. Den kann die Polizei nun dank der Abschaffung des Datenschutzes bekommen. Anstatt sich um die Verfolgung der rasanten,  migrationsbedingte Zunahme von tatsächlicher Kriminalität zu kümmern, wird dieses Urteil eine „ganz enorme Breitenwirkung“ entfalten. Verkehrsrechtsanwälte gehen davon aus, dass es zu einer Anzeigenflut gegen Parksünder bei den Polizeidienststellen führen werde.

“Falschparker per App melden!”. Dem ambitionierten Denunzianten stehen für sein ekelhaftes Geschäft auch bereits professionelle Apps zum Melden von Falschparkern zur Verfügung. “Entdecken Sie einen Falschparker, können Sie mit der App die grundlegenden Daten des Wagens notieren, sowie ein Foto schießen. Der Falschparker ist dann für alle Nutzer in der App sichtbar”, heißt es im Werbetextchen von  “Wegehelden”. Zusätzlich kann der zum “Held” stilisierte Denunziant dann selbst entscheiden, ob Sie die Daten seines Opfers an das zuständige Ordnungsamt per Mail weiterleiten möchten.

Beifall kommt von berufener Stelle: Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. “Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind”, so der umtriebige DUH-Bundesgeschäftsführer des Abmahnvereins Jürgen Resch. Die DUH ist – im Verbund mit ihren links-grünen Handlanger in Politik und Medien – maßgeblich an der Vernichtung der deutschen Automobilbranche beteiligt und betätigt sich selbst seit Jahren als Abmahnverein – kurzum hat das Denunziantentum unter dem Deckmantel der “Umwelt” professionalisiert. (SB)

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