Wer einmal drin ist, bleibt (Symbolfoto:Von Irisland/shutterstock)

Asylgrund fällt weg? – egal: Einmal drin, immer drin

Wer einmal seinen Fuß auf deutsches Land gesetzt hat, darf für immer bleiben. Diesem Ziel ist die regierende Ampel wieder einen Schritt näher gekommen. Bisher konnten sogenannte Schutzberechtigte bereits nach drei Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Obligatorisch wurde überprüft, ob der Fluchtgrund noch besteht. Darauf will man zukünftig verzichten – um die Behörden zu entlasten, heißt es.

Für Ukariner und auch alle anderen Asyl-Menschen aus aller Herren Länder gilt ein temporärer oder zeitlich befristeten Schutztitel. Sie alle sollen eigentlich in ihre Heimatländer zurückkehren, wenn der Fluchtgrund wegfällt oder sich herausstellt, dass der Schutz zu Unrecht vergeben wurde.

Mit dieser Befristung sollte verhindert werden, daß die seit den 80er-Jahren stetig stark Zuwanderung von Asylsuchenden nicht überwiegend in die dauerhafte Einwanderung mündet. Lang ist’s her, heute ist die “sichere Bleibepersepektive” Programm. Und so hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur drei Jahre Zeit, den Fortbestand des Fluchtgrundes zu prüfen und gegebenenfalls den Schutztitel – meist ohne Konsequenz – zu entziehen. Schafft es das BAMF nicht, den Zeitplan einzuhalten, wird aus befristet aufgenommenen sogenannten Flüchtlingen in der Regel dauerhafte Einwanderern.

Selbst diese Prüfung, die überwiegend ohne jede Abschiebekonsequenz bleibt, ist eine zu viel für die bunte Regierung. Sie soll jetzt nur noch stattfinden, wenn es “konkrete Hinweise” auf den Wegfall des Schutzgrundes gibt, berichtet die Welt. Also nur noch, falls offensichtlich ist, daß der “Geflüchtete” sich monatelang im Heimatland aufhält, er über seine Herkunft gelogen hat oder er schwere Straftaten begeht, die zur Aberkennung des Titels führen könnten.

Mit der neuen Agenda soll das BAMF-Personal entlastet werden und mehr Zeit zur Bearbeitung der steigenden Asylanträge bekommen. Auch die übliche Widerrufsprüfungen, die auf den Entzug des Schutztitels folgten, will man so eindämmen.

2019 glänzte mit einem extremen Anstieg von Widerruf-Prüfverfahren: Über 170.406 Fälle wurde damals entschieden, 5608 endeten mit einem Widerruf (wegen weggefallener Schutzgründe) oder einer Rücknahme (Erkenntnisse, dass der Titel fälschlicherweise vergeben worden war). Im folgenden Jahr gab es 252.940 Entscheidungen, die 8710-mal zum Entzug des Schutztitels führten. 2021 wurde über 169.323 Widerrufsprüfverfahren entschieden, 6630 Titel aberkannt.

Obwohl das Ampel-Gesetz noch nicht in Kraft ist, hat das BAMF in diesem Jahr bereits Tatsachen geschaffen und die obligatorischen Prüfungen zurückgeschraubt. Im Juni begründete das das BAMF gegenüber der Welt noch mit der “Corona-Krise”: Wegen der „pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bearbeitung von Asylverfahren“ müssten die bevorzugt bearbeitet werden. Deshalb seien die Regelüberprüfungen im Widerrufsbereich aktuell “zurückgestellt” worden.

Doch es sieht so aus, als ob “Corona” nur vorgeschoben wird: Seitens des BAMF werden die von der Regierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon seit der Koalitionsbildung im vorigen Dezember in vorauseilendem Gehorsam umgesetzt. Nun soll der Wille der Regierenden in Sack und Tüten: Heute wird über die notwendigen Gesetzesänderungen neben anderen Migrationsvorhaben im Bundestag debattiert, in den kommenden Wochen wird sie wohl von der Mehrheit der Ampel-Fraktionen beschlossen.

Auch an dieser Stelle erweist sich die FDP als folgsamer Steigbügelhalter: “Um Asylverfahren wirksam zu beschleunigen, sollen Widerrufsprüfungen bei Asylbescheiden zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen“, erklärt der sagte parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion Stephen Thomae. “Damit wird vor allem das BAMF entlastet, bei dem sich bis Ende Juli 2022 100.000 unerledigte Fälle aufgestaut haben”, fügt er brav hinzu. Schließlich gehe es um nicht weniger, als das Asylbewerber schnell Bescheid wissen sollen, ob sie für immer in Germoney bleiben können oder nicht. (MS)

 

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