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Woke Richterschaft: Tweet von Biologin Vollbrecht zählt als NS-Verharmlosung

Deutsche Richter solidarisieren sich nicht nur mit den Linksterroristen der “Letzten Generation”, sondern auch offen mit der Cancel Culture-Praktiken der LGBTQ-Blase. Die Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht darf laut dem LG Köln als Leugnerin von NS-Verbrechen bezeichnet werden darf. 

Das Landgericht Köln entschied am Mittwoch, dass ein Tweet der- in Mainstreammedien als “umstritten” bezeichnete Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht als Leugnen von NS-Verbrechen bezeichnet werden darf.

Die 32 Jahre alte Doktorandin Vollrecht hatte im Rahmen der “Langen Nacht der Wissenschaften” Anfang Juli einen Vortrag halten wollen, Titel: “Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt”. Wegen angekündigter Proteste sagte die Universität devot und feige den Vortrag ab. Marie-Luise Vollbrechts Vortrag fand dann trotz aller Proteste und der Rückgratlosigkeit der Uni doch noch statt – auf youtube. Bislang haben knapp 142.000 Menschen Vollbrechts gecancelten Vortrag gesehen.

In den sozialen Netzwerken wurde Vollbrecht sodann von sogenannten Trans-Aktivisten massiv angefeindet. Der Titel des Vortrags hatte den Gesellschaftsumformern gereicht, um ihn als transfeindlich zu identifizieren. Vollbrecht hatte als Reaktion auf einen Artikel zum Thema “Transidentität/Transsexualität im Nationalsozialismus” getwittert: “Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS-Verbrechen”. Daraufhin wurde sie junge Wissenschaftlerin von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) als Leugnerin von NS-Verbrechen betitelt. Auf Twitter wurde sogar der Hashtag #MarieLeugnetNSVerbrechen geschaffen und von der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) verwendet.

Gegen die miesen Anfeindungen hatte sich Vollbrecht juristisch gewehrt. Dem eingereicht Eilantrag gab das Landgericht Köln Ende August statt und entschieden, dass das dgti nicht mehr behaupten darf, die Biologin leugne NS-Verbrechen.

Diesen Entscheid kassierte nun am Mittwoch das Landgericht Köln. Der Tweet sei „dahin gehend zu verstehen, dass es sich bei transsexuellen Menschen nicht um Opfer von NS-Verbrechen handelt“, zitiert der „Spiegel“ die woke-affine Kölner Richterschaft. Daher könne ihre Äußerung als Leugnung von NS-Verbrechen gewertet werden. Dass Vollbrecht später klargestellt habe, dass sie den Opferstatus von trans Menschen zur NS-Zeit nicht habe in Abrede stellen wollen, ändere daran nichts.

Der unter dem hochtrabenden Namen firmierende Verein “Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität” (dgti) twitterte jedoch die Warnung:

 

(SB)

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