Foto: Bundesverfassungsgericht (über dts Nachrichtenagentur)

Brisantes Gutachten: Zweifel an Neutralität des Verfassungsgerichts

Seit Jahren lässt das Bundesverfassungsgericht – viele Bürger halten dieses Kasperletheater immer noch für ein neutrales Gremium – einen Tag vor der Verkündung seiner Urteile eine Gruppe von  ausgewählten Journalisten exklusiv ihre Entscheidungen zukommen. Nachdem die AfD in einer Anfrage wissen wollte, inwieweit die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit prüfen hat lassen und klagte, stellt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags fest, dass die Vorabinformationpraxis des obersten Gerichts gegen die Verfassung verstößt.

Hintergrund ist die umstrittene Praxis des Gerichts, einen Tag vor der Verkündung seiner Urteile einem ausgewählten Klüngel von Journalisten über die Entscheidungen zu informieren. „In diesem Zusammenhang erscheint jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Pressemitteilungen nur einem exklusiven Kreis an Journalisten zur Verfügung zu stellen, für die benachteiligten Journalisten besonders schwerwiegend, zumal das Bundesverfassungsgericht bei der beabsichtigten Gewährleistung der Professionalität auf die Einschätzung eines privaten Vereins vertraut”, so die Wertung des Wissenschaftlichen Dienstes. Das Kriterium der „Professionalität“, mit dem das Gericht die Bevorzugung rechtfertige, sei „sehr vage und unbestimmt“. Zudem sei es zweifelhaft, ob es einem privaten Verein überlassen werden könne, den Kreis der Empfänger der gerichtlichen Vorab-Infos festzulegen. Dieses Vorgehen könne nur eine „eingeschränkte Gewähr“ dafür bieten, „dass ein nicht meinungsneutraler Zugang zu den Vorabinformationen ausgeschlossen ist“.

Hinzu kommt: Fast die Hälfte der begünstigten Journalisten sind vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, berichtet die Bild-Zeitung, die sich fragt: Wie viel Kritik am Bundesverfassungsgericht kann man von dem Elitär-Verein erwarten, wenn das BVerfG ihre Finanzgrundlage sichert und ihnen Vorteile bei der Recherche gewährt?

Bei dem vom Bundesverfassungsgericht bevorzugte Verein nennt sich „Justizpressekonferenz“ (JPK) und war bereits Ende Oktober Gegenstand einer kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Darin bemängelt die Fraktion, das Bundesverfassungsgericht teile im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit seine Pressemitteilungen zu Urteilen vor Urteilsverkündungen nur den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz (JPK) mit. Die JPK sei ein eingetragener privatrechtlicher Verein mit Sitz in Karlsruhe und bezeichne sich selbst als „unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Journalistinnen und Journalisten“, die über das BVerfG, den Bundesgerichtshof (BGH), die Bundesanwaltschaft und über rechtspolitische Fragen berichten. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, inwieweit die Bundesregierung grundsätzlich hat juristisch prüfen lassen, ob der Anspruch auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb durch die Privilegierung einzelner Journalisten oder Journalistengruppen bei der Herausgabe von Presseinformationen beeinträchtigt sein könnte. Die AfD klagte gegen die Karlsruher Informationspraxis, weil sie sich als Verfahrensbeteiligte im Nachteil sah. Natürlich ohne Erfolg

In Justizkreisen ist es zudem unstrittig: Würden Richter an anderen Gerichten ihre Urteile vorab bekannt geben, wären Disziplinarverfahren die Folge. Unstrittig ist jedoch auch: Für das Bundesverfassungsgericht ticken die Uhren anders. Da ist es – neben hoch umstrittenen Urteilen – für die Richter des angeblich unabhängigen höchsten Gerichts konsequenzfrei möglich, sich von Merkel zum leckeren Abendessen einladen zu lassen um dann wenig später über ihren Eingriff bei der Thü­rin­gen-Wahl zu entscheiden. (SB)

 

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