Bespitzeln und ausspähen: So will es die Politik (Bild: shutterstock.com/Koldunov)

Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Denunzianten sind jetzt “Whistleblower”

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Stasi, du bist wieder da, wie hast du uns gefehlt: Gestern passierte das sogenannte „Hinweisgeberschutzgesetz“ den Rechtsausschuss
des Bundestages. Formal wird damit eine EU-Richtlinie von 2019 zum “Schutz von Whistleblowern” umgesetzt, die Verstöße melden, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Mit dem Gesetz sollen sie nun vor Repressalien wie Abmahnung, Nichtbeförderung oder Mobbing geschützt werden. Diese an sich gute und überfällige Regelung nutze die Ampel-Bundesregierung jedoch sogleich, um eine bemerkenswerte Änderung vorzunehmen: Unter den Schutz des Gesetzes sollen nämlich auch Personen fallen, die (tatsächliche oder vermeintliche) verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten melden sowie staats- und demokratiefeindliche Umtriebe anzeigen (Fälle von “Staatszersetzung” also, wie das analog in der DDR einst hieß).

Die Euphemisierung von Denunzianten durch den an sich positiv konnotierten Begriff des Whistleblowers soll sogar für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten. Als willkommener Vorwand dient einmal mehr der Kampf gegen „Reichsbürger“, von denen die Bundesregierung und ihre Medien seit über einer Woche behaupten, sie hätten einen gemeingefährlichen Putsch zum Sturz der Bundesrepublik Deutschland und die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches von 1871 geplant. In dem Gesetzentwurf heißt es: „Die Verfassungstreue ist insbesondere verletzt, wenn ein Beamter beispielsweise die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stellt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Er verletzt so seine gesetzlich normierte Verfassungstreuepflicht in schwerwiegender Weise.

Schuldig bei Verdacht

Der Begriff der Äußerung soll nach mündliche sowie schriftliche Äußerungen etwa in Chats und auf andere Weise etwa durch Gebärden getätigte Äußerungen umfassen. Man wüsste gerne, wie die Bundesregierung sich eine verfassungsfeindliche Äußerung in Gebärdensprache vorstellt! Vermutlich soll man nun nicht mehr nur seine Gedanken und Worte, sondern auch noch seine Gestik und Mimik genauestens unter Kontrolle halten. Der Passus entspricht jedenfalls verdächtig genau dem, was Bundesinnenministerin Nancy Faeser letzte Woche ankündigte: Beamte, die angeblich gegen die Verfassung verstießen, müssten so schnell wie möglich aus dem Dienst entfernt werden. Damit der Staat sich der lästigen Pflicht entheben kann, die Schuld der Betroffenen nachzuweisen, will Faeser nun einfach die Beweislast umkehren: „Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er eben nicht verfassungstreu ist“, schwurbelte sie dazu.

Aus dem ehernen Rechtsgrundsatz in dubio pro reo, „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nun also “schuldig bei Verdacht”. Mit dem neuen Gesetz werden Beamte sich einer potentiellen Flut von Denunziationen gegenübersehen. Jeder neidische Kollege, jeder, eine andere politische Meinung vertritt oder sonst irgendeinen Groll hegt, kann nun den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit erheben – und schon ist der Beschuldigte zu der unmöglichen Aufgabe verdammt, seine Unschuld beweisen zu müssen. Die ganzen Hinweise könnten gar nicht mehr verfolgt werden, jeder Beamte wäre theoretisch jederzeit gefährdet, aus nichtigem oder gleich ohne jeden Anlass denunziert zu werden und seine Arbeit zu verlieren, wenn er nicht, wie auch immer, einen für die Regierung überzeugenden Beweis seiner Unschuld erbringt. Dies sind die Methode eines totalitären Staates und ein weiterer Schritt des Linksstaates, die totale Kontrolle über das Denken und Sprechen seiner Bürger und Beamten zu erreichen. (DM)

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