Amt (Symbolbild: shutterstock.com/altanaka)

Jobcenter lehnt Hartz-IV-Antrag von zweifacher Mutter ab – sie sehe „nicht hungrig“ aus

Während Millionen Migranten in diesem Land  aus den Sozialtöpfenr rundumversorgt werden, wurde eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, mit den Worten “Sie sehen nicht hungrig aus” vom Amt abgewiesen.

Die Hartz-IV-Leistungen der alleinerziehende Mutter wurden abgelehnt, weil der Kindesvater zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Allein: Er zahlte nicht. Seit drei Monaten wartete die Betroffene auf den Unterhalt des Vaters. Nun stand die Mutter mit ihren beiden Kindern mittellos da. Aus diesem Grund wurde sie nochmals beim Job vorstellig und wurde mit einer unglaublichen Ansage abgewiesen. “Sie sehen nicht hungrig aus”, so der menschenverachtende Bürohengst mit Straflagermentalität.

Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins “gegen-hartz.de” zeigte sich auf der Social-Media Plattform “Twitter” fassungslos. “Unser Anwalt ist dran”, sagt sie. Vorübergehend konnte der Hilfeverein der betroffenen Mutter zunächst Geld als Unterstützung auszahlen.

Dem Hilfegesuch der jungen Mutter hätte die Sozialbehörde nachkommen müssen, so die Bewertung. Gesetzlich besteht eine gesteigerte Beratungspflicht. Offenbar ist die Behörde dieser Pflicht nicht nachgekommen, sondern in einer besonders abfälligen Art abgehandelt worden.

Ob sich das Sachbearbeitungspersonal ebenso menschenverachtend verhalten hätte, wenn ein Vertreter der mehr als 1,4 Millionen Migranten, die allein in diesem Jahr nach Deutschland eingereist sind und – darunter die mehr als eine Million Ukrainer, die – vom ersten Tag an – den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt – sich am Hartz-IV-Topf bedienen?  Zu den blanken Zahlen: Noch 2015, also dem Jahr, als Angela Merkel eine Generaleinladung an die islamische und afrikanische Welt aussprach,  hatten rund drei Viertel der Hartz-4-Bezieher einen deutschen Pass. Heute liege der Anteil der Empfänger der Sozialleistung ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei über 40 Prozent. Tendenz steigend. (SB)

 

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