Mit der in Deutschland üblichen Kungelei, die dem Prinzip der Gewaltenteilung immer wieder Hohn spricht, sind am Donnerstag drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht ernannt worden. Die in parteipolitischem Postengeschachere ausgetragene Besetzungsorgie geschah auch noch unter größtmöglicher Heimlichkeit, sodass selbst die Namen erst in der vergangenen Woche bekannt wurden: Es handelt sich um Rhona Fetzer, Martin Eifert und Thomas Offenloch. Natürlich wurde jeder der drei von einer Regierungspartei vorgeschlagen: Fetzer von der SPD, Eifert von den Grünen und Offenloch von der FDP. Dabei hat der grundgesetzliche Auftrag des Verfassungsgerichts mit Parteizugehörigkeit eigentlich nicht das geringste zu tun.
Damit zeigt sich ein weiteres Mal, in welchem Ausmaß dieser Staat zur Beute der Parteien geworden ist. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte dies bereits vor dreißig Jahren diagnostiziert: Es gibt mittlerweile kaum mehr einen nennenswerten Staatsposten in diesem Land, der nicht von den Parteien kontrolliert wird. Nun muss sich die aktuelle Regierungsmehrheit also auch in der Neubesetzung des höchsten deutschen Gerichts niederschlagen. Dies alles ist an sich nichts Neues. Es gehört zu den verhängnisvollsten Deformierungen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, dass die Parteien, die laut Grundgesetz eigentlich nur an der politischen Willensbildung mitwirken, sie aber nicht monopolisieren sollten, eine derart unbegrenzte Machtfülle an sich reißen konnten.
Bruch der Gewaltenteilung
Der Bundestag ist nur noch ein Abnick-Organ der Bundesregierungen und nicht mehr deren Kontrollinstanz – weil die Abgeordneten darauf angewiesen sind, möglichst sichere Listenplätze für die Fortsetzung ihrer Amtszeit zu erlangen. Darüber entscheiden wiederum die Parteispitzen, die meist in der Regierung sitzen. Was in den letzten Jahren aber noch erschwerend hinzukam, war, dass das Bundesverfassungsgericht, vor allem seit der Merkel-Intimus und vorherige CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth 2020 zu dessen Präsidenten ernannt wurde, zunehmend den Eindruck erweckte, nur noch bloßer Befehlsempfänger der Bundesregierung zu sein.
Sei es bei der juristischen Absicherung der Corona-Politik, der viel zu späten Rüge für Merkel für ihre unsägliche Forderung, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen rückgängig zu machen, sei es das Abendessen der Richter mit Merkel kurz vor einem wichtigen Urteil über die Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen, oder sei es die Erfindung einer eigenen Rechtsnorm
zum “Klimaschutz”. Merkels und Harbaths konspiratives Unterlaufen der Gewaltenteilung finden in der nunmehr noch schamloseren, ungenierteren Besetzung höchster Richterämter mit den linksgrünen Parteivasallen der Ampel ihre unrühmliche Kontinuität, und es steht zu befürchten, dass das gesamte Bundesverfassungsgericht nun ebenfalls in den Sog der linken Gleichschaltung gerät. (DM)