Martin Renner (Bild: Martin Renner)

Gesinnungsjustiz? AfD-Renner muss 9000 Euro Strafe zahlen

Das Amtsgericht Mettmann hat einen Strafbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und Gründungsmitglied der AfD, Martin Renner, erlassen. Er soll einen Ladenbesitzer und eine Verkäuferin beleidigt haben. Vorangegangen sei die Aufforderung zum Tragen einer medizinischen Maske. Renner bezeichnet den Vorgang als „politisch motiviert“. Was soll es denn sonst sein, als ein politisches Schmierentheater?

Dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner wird vorgeworfen, einen Ladenbesitzer beleidigt zu haben. Vorangegangen sein soll eine Aufforderung an Renner der eine Stoffmaske trug, in dem Geschäft eine Corona-Maske zu tragen. Der Bundestag hob die Immunität des Gründungsinitiators der Partei auf.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelte dann gegen Renner. Die Strafverfolgungsbehörde wirft Renner demnach Beleidigung vor. Die Strafnorm Beleidigung bestraft ehrverletzende Handlungen, etwa herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten. Eine strafrechtliche Verfolgung ist jedoch nur dann möglich, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Sie kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Das Amtsgericht Mettmann hat nun laut Informationen der Welt einen Strafbefehl gegen Renner erlassen. Wiedas Gericht auf Anfrage bestätigte, beinhaltet der Strafbefehl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300 Euro, also insgesamt 9000 Euro. Der Strafbefehl gegen Renner ist noch nicht rechtskräftig. Renner hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dann müsste das Gericht zur Klärung des Tatvorwurfs eine Hauptverhandlung anberaumen, erklärt die Welt dieses Mal.

Im November erklärte Renner in einem Facebook-Beitrag zu dem politischen Schmierentheater, das die Welt mit der reißerischen Überschrift “Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Mitgründer Martin Renner” mit anheizte:

“Ich schreibe jetzt hier, was wirklich geschah:

Ich ging im April 2021 (genaues Datum weiß ich nicht mehr) in meinen Tabakladen – wollte mir meine REVAL-Zigaretten wieder einmal kaufen. Ich hatte eine Stoffmaske auf. Drei oder vier Tage vorher wurden jedoch diese Stoffmasken nicht mehr als schicklich bewertet, sondern es mussten medizinische oder FFP2-Masken sein.
Ich ging in den Laden – außer dem Ladenbesitzer und seiner Angestellten war niemand im Laden.
Schon beim Eintreten schrie mich der Ladenbesitzer beleidigend an, dass ich Trottel doch eine richtige Maske anziehen solle. Ich war baff erstaunt und warf meinen Arm nach oben und sagte dem Schreihals: „In Ihrem Laden werde ich von nun an nichts mehr kaufen.“ Sprach’s und ging von dannen. Ein paar Tage später bekam ich einen Fragebogen der Polizei Düsseldorf zugesandt. Hier wurde erkenntlich, dass ich angeblich den „Stinkefinger“ gezeigt hätte. Ich beschrieb die Situation wie sie wirklich war (oben dargestellt) und wies daraufhin, dass ich keinen „Stinkefinger“ gezeigt hätte, sondern nur meinen Arm nach oben geworfen habe.
Neun Monate später bekam ich eine Einbestellung zu einer weiteren Vernehmung durch die Kriminalpolizei Düsseldorf, die jetzt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal handelte.

Und, oh Wunder, jetzt war plötzlich nicht mehr der Ladenbesitzer der Anzeigensteller, sondern seine Mitarbeiterin im Ladengeschäft.Wieder stellte ich bei der Kriminalpolizei Düsseldorf den Sachverhalt in gleicher Weise dar.Und jetzt – weitere 7 Monate später – hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Aufhebung meiner Immunität zur Weiterverfolgung der imaginierten Straftat erfolgreich beim Deutschen Bundestag beantragt.
Ich bin sehr gespannt, wie das weitergeht.

Vielleicht werde ich die Höchststrafe von 2 Jahren Haft bekommen. Denn die Anzeigensteller waren ja zu zweit und ich nur alleine. Und ich bitte alle meine hier mitlesenden Freunde, dass sie mir im Falle des Falles regelmäßige Besuche in der Haftanstalt abstatten unter freundlicher Übergabe der einen oder anderen REVAL Zigarettenpackung.Und nebenbei: Einen grandiosen Erfolg kann das polit-mediale System ja immerhin schon vorweisen. Die einzigartige und Neugier produzierende Headline in der WELT: „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Mitgründer Martin Renner.“ Meine Güte, was sind denn dort in der AfD für Leute ???
Komisch: Etwa 90 Prozent der Kommentare unter diesem Artikel finden das ganze Brimborium ziemlich lächerlich.”

Ein Blick in den Kommentarbereich zeigt, an der Einschätzung des politisch motivierten Brimboriums hat sich nichts geändert:

“Wenn man den Mittelfinger bei der Polizei zeigt kostet es maximal 4000 €, mehr muss ich nicht wissen.”

“30 Tagessätze für einen Mittelfinger? Offenbar ist vor dem Gesetz nicht jeder gleich.”

“Wie war das noch mal mit dem Mittelfinger von Udo Lindenberg im Hamburger Senat? Anlässlich seiner Ernennung zur Ehrenbürgerschaft der Stadt Hamburg. Natürlich wird da mit zweierlei Maß gemessen – die Geste galt ja einem AfD- Senats Angehörigen. Die Doppelmoral lässt grüßen.”

“An Lächerlichkeit nicht zu überbieten in einem Deutschland, dass geradezu pathologisch wirkt.”

“Ginge es nicht um einen AfD Politiker hätte die Staatsanwaltschaft nie eine öffentliche Klage erhoben, sondern die Parteien auf den Privatklageweg verwiesen.” (SB)

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