Symbolfoto: Von Antonio Guillem/Shutterstock

Verurteilter Vergewaltiger aus Illerkirchen dank Kretschmann untergetaucht: Nun ist er halt weg

Das Dorf Illerkirchen kommt nicht zur Ruhe. Der verurteilte afghanische Vergewaltiger, der nach Verbüßung seiner Strafe ausgerechnet wieder in dem kleinen schwäbische Ort untergebracht worden war, ist weg. Er kam zuletzt seiner Meldepflicht nicht mehr nach und wurde auch in seiner Wohnung nicht mehr angetroffen, informierten nun die zuständigen Behörden. 

Der Afghane war wegen der Beteiligung an der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in der Halloween-Nacht 2019 in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Als er entlassen wurde, wurde er ausgerechnet in dem Ort des Verbrechens wieder untergebracht. Die Empörung war groß, als das herauskam. Nun ist der verurteilte Täter offenbar untergetaucht. Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, daß er sich nicht mehr in seiner Wohnung aufhalte. Er sei daher vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden, teilte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums laut Welt mit: “Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei der Polizei stellt grundsätzlich eine Straftat dar. Eine Strafanzeige wurde diesbezüglich bereits gestellt“, erklärte sie weiter.

Der Bürgermeister des Ortes gab an, er sei gezwungen worden, den verurteilten Afghanen erneut in seiner Gemeinde unterzubringen.”Die eigentliche Lösung wäre die Abschiebung. Die zweitbeste, ihn woanders unterzubringen“, so die Meinung des parteilosen Bürgermeisters Markus Häußler. Er sei regelrecht entsetzt gewesen, als ihm mitgeteilt wurde, er hätte den Afghanen erneut in seiner Gemeinde zu beherbergen. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte vor der Haftentlassung beschlossen, eine räumliche Beschränkung für den Alb-Donau-Kreis zu verhängen. Eine Unterbringung in einem anderen Landkreis war nach Angaben des Landratsamt deswegen nicht möglich, alle infrage kommenden Gemeinden hatten sich geweigert, den verurteilten Afghane bei sich unterzubringen, berichtet die Schwäbische.

Der Fall hatte bundesweit für Aufregung gesorgt. Sogar Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte sich in einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) dafür ausgesprochen, den verurteilten Afghanen in seine Heimat abzuschieben. Doch der amtierende grünen “Fluchthelfer”-Ministerpräsident Winfried Kretschmann gab an, eine Abschiebung sei schon aus rein technischen Gründen unmöglich, weil in Afghanistan angeblich unter den gegenwärtigen Bedingungen gar keine Flugzeuge landen könnten. Auch für die Bundesregierung ist Abschiebung von verurteilten Gewalttätern keine Option. Wegen der “Sicherheitslage” setzte sie die Abschiebungen in das Land aus.

Für den Normalbürger ist es hingegen durchaus immer noch möglich, nach Kabul zu reisen. Unter anderem bieten die Fluggesellschaften Turkish Airlines und Emirates Flüge von Deutschland nach Kabul an. Die Flüge starten beispielsweise von den Flughäfen Frankfurt/Main, Hamburg, München oder Berlin-Brandenburg. Angebote ab 300 Euro sind ohne Probleme zu finden. Ein Angebot, daß natürlich nicht für verurteilte ausländische Straftäter gilt.  (MS)

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