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Korruption am Ende? : Ampel will wegen Maskenaffäre Abgeordnetenbestechung strenger ahnden

Berlin – Das wird auch höchste Zeit: Die Ampelkoalition will den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung neu regeln und die erforderliche Änderung des Strafgesetzbuches im Frühjahr verabschieden. Das berichtet das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagsausgaben) unter Berufung auf einen Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine entsprechende Gesetzesnovelle. Anlass sind die Geschäfte mit Corona-Masken, die mehrere Bundestagsabgeordnete unter anderem zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Herstellern für hohe Provisionen vermittelten, ohne dafür belangt werden zu können.

Laut dem geänderten Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches würde dem Entwurf des Justizministeriums zufolge künftig bestraft werden, “wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er zur Wahrnehmung von Interessen neben seinem Mandat eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung gegenüber einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem anderen Mandatsträger vornehme oder unterlasse”. In der Begründung heißt es, Mandatsträger verfügten wegen ihrer Stellung über besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien und Behörden. Damit gehe das Risiko einer Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten zugunsten von Dritten und damit das Risiko einer Verquickung von monetären Interessen mit dem Mandat einher.

Im Ernstfall untergrabe dies das Vertrauen in die Demokratie. Zwar sei die Vertretung von Drittinteressen durch Abgeordnete gegen Bezahlung bereits jetzt nach Paragraph 108e strafbar. Laut Rechtsprechung gehöre dazu jedoch nur das Wirken im Parlament, nicht gegenüber Ministerien.

Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die Neuregelung soll für Abgeordnete des Bundestages, der Landtage, des Europäischen Parlaments und von parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen wie etwa der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gelten – aber nicht für Kommunalparlamente. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner, der die geplante Gesetzesnovelle für seine Fraktion betreut, sagte dem RND: “Wir waren schon im letzten Jahr in intensiven Beratungen, weil wir nach den Geschäften mit Corona-Masken bei der Regulierung von Abgeordnetenbestechung Lücken sehen. Wir müssen den Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches entsprechend verschärfen. Denn Abgeordnete haben dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Geldbeutel zu dienen.” Die Beratungen befänden sich auf der Zielgeraden, so Fechner.

“Ich denke, dass wir im März in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen und es im Mai abschließen können.” Am Dienstag soll in der Ampel über den Vorschlag des Bundesjustizministeriums und das weitere Vorgehen beraten werden.

Man kann nur hoffen, dass diese Gesetz auch rückwirkend zur Anwendung kommt. Andererseits könnte dann der Bundestag vielleicht leer gefegt sein, oder? (Ironie off). (dts)

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