Ursula Nonnemacher (Bild: IMAGO / Christian Spicker)
Ursula Nonnemacher (Bild: IMAGO / Christian Spicker)

Brandenburgs grüne Gesundheitsministerin ignoriert Rücktrittsforderungen

Geht es nach dem Willen der Bürger, müsste die grüne Chaospolitikerin Ursula Nonnemacher zurücktreten. Nachdem es aber danach auch in Brandenburg nicht geht, dürfte diese Forderung an der grünen Gesundheitsministerin trotz ihrer skandalösen “Coronapolitik” abperlen.

Als Brandenburgs Gesundheitsministerin war Ursula Nonnemacher maßgeblich verantwortlich für viele wahnhaften Corona-Regeln. Selbstkritik nach drei Jahren Corona-Politik ist bei der Grünen indes nicht einmal im Ansatz zu bemerken. Während bei der Demokratiescheinveranstaltung “Bürgerforum der Landesregierung Brandenburg” eine Nachlese durch  Dietmar Woidke (SPD), Michael Stübgen (CDU) und Nonnemacher simuliert wurde, demonstrierten Bürger vor der Oberkirche in Cottbus und forderten wiederholt der Rücktritt der grünen Totalversagerin. An Nonnemacher perlte die Kritik einmal mehr am grünen Habitus der Unfehlbarkeit ab. Sie reagierte auf die Forderung einfach nicht.

Nonnemacher geriet während der Corona-Phase mehrfach massiv unter Beschuss. Während sie die Bürger unter die Corona-Knute zwang, wurde bekannt, dass die Obergrüne nicht nur heimlich ihr Dienst-E-Mobil wegen “Reichweitenangst” gegen einen Benziner tauschte. Sie soll auch ihre Staatssekretärin für Botenfahren – die Frau Gesundheitsministerin hatte ihr Jäckchen in Berlin vergessen – mit einem Benziner zum Abholen losgeschickt haben.

Wenn sie nicht gerade Coronaterror verbreitet , Rücktrittsforderungen offen ignoriert oder die widerliche Doppelmoral der Grünen präsentiert, arbeitet sie sich als zweite stellvertretende Ministerpräsidentin von Brandenburg an so weltenbewegenden Dingen wie das erste, deutschlandweite Paritätsgesetz für eine Landtagswahl ab. Dieser undemokratische Blödsinn wurde jedoch Ende 2020 vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg kassiert und für nichtig erklärt. In seiner Urteilsverkündung erklärte das Gericht, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und „gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien“ verstoße. (SB)

 

 

5a966755c5b24acb8c2717a928f83fbd

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen