Ursula von der Leyen (Bild: Shutterstock.com/Von Alexandros Michailidis)

Von der Leyens Pfizer-Korrespondenz zum Impfstoff-Milliardendeal: New York Times klagt auf Herausgabe

Trotz unzähliger Aufforderungen und obwohl sogar die EU-Staatsanwaltschaft den Fall untersucht, weigert sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach wie vor beharrlich, Details über den von ihr abgeschlossenen Vertrag mit Pfizer-Chef Albert Bourla über den Kauf von Corona-Impfstoffen durch die EU freizugeben.

Wie nun bekannt wurde, hat die “New York Times” (NYT) vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG), und NICHT nicht – wie es ursprünglich hieß – vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Herausgabe eben jener Textnachrichten geklagt, die von der Leyen so standhaft zurückhält. Von Anfang an stand der Verdacht im Raum, dass darin informelle Absprachen enthalten sind, die bereits vor Beginn der offiziellen Verhandlungen alle wesentlichen Details vorwegnahmen.

Nachrichten müssen verpflichtend offengelegt werden

Die NYT macht nun geltend, dass die Kommission rechtlich verpflichtet sei, die Nachrichten freizugeben, die Informationen über den Kauf von Corona-Impfdosen im Wert von mehreren Milliarden Euro durch die EU enthalten könnten. Wie erpicht die Kommission darauf ist, diese Informationen unter Verschluss zu halten, zeigt auch der Umstand, dass die Klage mit keinem Wort kommentiert wird. Auch das von einem beispiellosen Korruptionsskandal erschütterte Europäische Parlament tappt offenbar völlig im Dunkeln und kann – oder will – in der Angelegenheit keinen Druck machen. Der Ruf der Brüsseler Institutionen als intransparente Bürokratiemonster wird dadurch wieder einmal erhärtet.

Die Klage der NYT wurde bereits am 25. Januar eingereicht, aber erst gestern im öffentlichen Register des Gerichts veröffentlicht. Vor über einem Jahr hatte bereits die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly eine Untersuchung eingeleitet, ohne die Mauer des Schweigens der Kommission durchbrechen zu können. Die „EU-Kommissarin für Werte und Transparenz“ (!), Věra Jourová, hatte erklärt, die Textnachrichten seien möglicherweise gelöscht worden, da sie „kurzlebig und flüchtig“ seien. Laut Artikel 42 der Grundrechtecharta der EU haben Unionsbürger ein Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten – „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“. Dieses Recht wird von der Kommission mit Füßen getreten. Man darf nun gespannt sein, ob die Klage daran etwas ändert. (DM)

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