Vergewaltigung (Bild: shutterstock.com/Antonio Guillem)

Der Wert einer Frau im besten Deutschland, das wir je hatten: Bewährungsstrafen bei Vergewaltigung

Ein Blick in Mainstreammedien der letzten Tag zeigt, was eine Frau in diesem besten Deutschland, das wir je hatten, Wert ist. Richter lassen Vergewaltiger – wenn überhaupt – mit Bewährungsstrafen wieder auf die Gesellschaft los. 

Nur zwei Schlagzeilen aus den letzten Tagen verdeutlichen, in was für einem kranken Land wir uns mittlerweile befinden und welchen Stellenwert Frauen eingeräumt werden.

In einem Vergewaltigungsprozess vor dem niedersächsischen Amtsgericht Northeim wurde in der vergangenen Woche ein 26-jähriger “Mann” freigesprochen, weil er zuvor an der E-Zigarette eines Freundes gezogen hatte.  Diese enthielt laut Rechtsmedizin synthetische Cannabinoide. Die Drogen hätten so stark gewirkt, dass der Angeklagte seine Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit verloren habe, befindet der zuständige Richter. Als der Mann auf einem Schulhof in Northeim fast von einer Bank kippte, halfen ihm demnach zwei Passantinnen auf. Eine von ihnen habe er – wie der NDR berichtet – nach kurzer Verfolgung vergewaltigt. Wegen des Rauschzustands sei er schuldunfähig gewesen und wurde freigesprochen.

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Bild: Screenshot

 

Im Juli 2022 hat ein 30-jähriger Mann in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes 15-jähriges Mädchen vergewaltigt. Das Amtsgericht verurteilte den den Merkel-Gast, einen syrischen “Flüchtling”, der zudem an das Mädchen Betäubungsmittlel abgegeben und behauptete, es seien einvernehmliche sexuelle Handlungen gewesen, nun zu der höchstmöglichen Bewährungsstrafe. Das “höchstmögliche” Urteil:  Zwei Jahren Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro. Die NOZ titelt tatsächlich hinter der Bezahlschranke: “Amtsgericht macht sich Entscheidung schwer”. “Der 30-jährige Osnabrücker, hatte Glück – wenn er nicht wieder in ähnlicher Weise straffällig wird, kann er die nächsten Jahre in Freiheit verbringen”, so die Bewertung der NOZ.

Der Vorsitzende Richter Michael Hune erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass er schon im Sinne der Generalprävention hart durchgreifen müsse, wenn am helllichten Tag mitten in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss”, so der Richter. Für den Angeklagten spreche aber, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Schließlich lobte Hune , dass der 30-Jährige Vergewaltiger der 2015 Merkels Einladung aus Syrien nach Deutschland gefolgt war, ja eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

Die Begründung des Richters zu seiner Entscheidung, die er sich angeblich nicht leicht gemacht hat: Das Opfer, das 15-jährige Mädchen, so der Richter, hätte ja mehr von den 3000 Euro als davon, dass der Täter eingesperrt wird.

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Diese Beispiele lassen keinen anderen Rückschluss mehr zu, als dass in Deutschland mittlerweile Frauen und Kinder problemlos ohne größere Konsequenzen vergewaltigt werden können.  (SB)

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