"Geschlechtergerichtigkeit" bei der Steuererklärung (Foto:Imago)

Abschaffung der Steuerklassen III und V: Die traditionelle Familie soll mit allen Mitteln bekämpft werden

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Dem Staatsziel der “Gendergerechtigkeit” sollen nach und nach alle politischen, öffentlichen und rechtlichen Sektoren und Themenkreise unterworfen werden. Nun ist auch das Steuerrecht dran: Die Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren und Lebenspartnern nimmt konkrete Formen an. Bisher haben Eheleute und eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer die Wahl zwischen drei möglichen Kombinationen der Steuerklassen wählen: Einmal die zwischen den Lohnsteuerklassen 3 und 5, dann der “Standard-Mix” aus Steuerklasse 4 und 4, und dann noch  und die hiervon abgewandelte Kombination einer Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor.

Abgeschafft werden soll nun, nach den Plänen der Ampel-Koalition, die erste Variante. Diese sah bisher vor, dass gemeinsam veranlagte Eheleute und Lebenspartner, die sich für die kombinierten Lohnsteuerklassen 3 und 5 entschieden, als Paar ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen Verbessen konnten – und zwar dann, wenn ihre Gehälter eine hohe Differenz aufweisen. Die Betonung liegt hierbei, wie “t-online” klarstellt,  auf der Formulierung “als Paar” – denn der Partner, der weniger verdient, hat in Steuerklasse 5 für sich alleine genommen hohe Belastungen bei der Lohnsteuer, weshalb ihm also besonders viel von seinem Bruttolohn abgezogen wird. Diese Abzüge möchte die Bundesregierung durch die Reform reduzieren, indem sie die Steuerklassenkombination 3/5 abschafft.

Bisherige Wahloption aus Sozialistensicht ein Unding

Hintergrund ist, dass linken Familienpolitikern von SPD und Grünen in ihrem Ziel, die traditionelle Familien weiter zu schwächen und zu “überwinden”, die Einkommensdiskrepanz zwischen den Partnern ein Graus ist. In der Regel trifft diese nämlich auf die häufigste Konstellation eines besserverdienenden Mannes und einer weniger verdienenden Frau zu – eine logische Folge der Tatsache, dass Frauen bedingt durch Kindeserziehung weniger arbeiten. Das darf aus Sozialistensicht natürlich nicht sein.

Und da fortan ja jeder “Gebärender” sein darf und außerdem diese “Gebärenden” möglichst noch am Tag ihrer Entbindung wieder ihrer beruflichen Selbstverwirklichung frönen sollen, indem ihre Kinder direkt in staatliche Obhut gegeben werden (wo sie von der Kita an linksideologisch indoktriniert werden),  sind die bisherigen Rollenmodelle verpönt  – und damit alles, was mit ihnen einhergeht; eben auch Lohnsteuerklassenregelung 3/5. Es soll zur steuerlichen Normalität gemacht werden, Lohnunterschiede abzuschaffen.

Statt eine echte Steuerreform mit Entlastungs- und Bürokratieabbaueffekten auf den Weg zu bringen, pfuscht die Regierung also weiter an symbolpolitischen “Neuerungen” herum. Vordergründiges Ziel soll sein, mehr Frauen in die Erwerbstätigkeit zu bringen. Ob dieser Effekt jedoch wirklich eintritt, ist selbst unter Experten hochumstritten. “Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen” zitiert “t-online” die  Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, Katharina Wrohlich. Sie will, dass dioe die Reform der Lohnsteuer langfristig von einer “umfassenden Reform des Ehegattensplittings” werden solle. (TPL)

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