Foto: Alternative für Deutschland (AfD) (über dts Nachrichtenagentur)
Foto: Alternative für Deutschland (AfD) (über dts Nachrichtenagentur)

AfD scheitert mit Eilantrag vor Bremer Wahlprüfungsgericht

Im Streit über die Zulassung von AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl hat das Bremer Wahlprüfungsgericht einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Zwei weitere AfD-Eilanträge bei anderen Gerichten sind noch offen.

Die AfD Bremen hatte im vergangenen Monat Klagen beim Staatsgerichtshof, Verwaltungsgericht und Wahlprüfungsgericht gegen die Nichtzulassung von AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl eingereicht.

Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat nun am Donnerstag einen Eilantrag der AfD als unzulässig abgelehnt. In der Begründung verweist das Gericht darauf, dass ein “Erlass einer einstweiligen Anordnung weder im Wahlgesetz noch in der Landeswahlordnung geregelt” sei. Rechtsschutz im Wahlverfahren sei grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen.

Der sogenannte AfD-Rumpfvorstand um Sergej Minich beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, damit doch noch Wahlvorschläge für AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl zugelassen werden. Aktuell sind somit keine Wahllisten der AfD zur 21. Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Beim Wahlbereichsausschuss waren von zwei konkurrierenden AfD-Gruppen Wahllisten eingereicht worden. Beide waren erst vom Wahlbereichsausschuss und dann vom Landeswahlausschuss abgewiesen worden.

Gegen den Beschluss kann die AfD innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Staatsgerichtshof einreichen. Die AfD hat in der Sache noch zwei weitere Verfahren offen: beim Verwaltungsgericht und beim Staatsgerichtshof. Wann es dort zu Entscheidungen kommt, ist noch unklar, berichtet hierzu das öffentlich-rechtliche buten un binnen. (SB)

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