Berlin – Vorbildlich ist etwas anderes: Der Bund selbst schafft es nicht, die geforderten Grundsteuererklärungen für eigene Gebäude und Grundstücke pünktlich abzugeben. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine CDU-Anfrage hervor, über die die “Bild” (Donnerstagausgabe) berichtet. Demnach werden die Erklärungen für rund 10.000 Liegenschaften mit monatelanger Verzögerung eingereicht.
Das entspricht ungefähr der Hälfte aller Liegenschaften in Bundesbesitz. Der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) wurde von Seiten der Regierung nun eine Fristverlängerung bis Ende September eingeräumt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß sagte der “Bild”: “Während beispielsweise der Hamburger Finanzsenator die Eigenheimbesitzer mit markigen Worten dazu anhält, die Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben, gewähren die Finanzbehörden dem Bund offenbar großzügige Fristverlängerungen. Das kann man keinem Bürger erklären.” Wenn nicht einmal der Verwaltungsapparat des Bundes in der Lage sei, rechtzeitig alle Grundsteuererklärungen abzugeben, liege auf der Hand, “dass die Frist für die Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland viel zu knapp bemessen war”, sagte Ploß. Das Finanzministerium bestätigte den Vorgang auf Anfrage der “Bild”.
Ein Sprecher sagte: “Für die bisher bereits grundsteuerpflichtigen Liegenschaften wurde jeweils Fristverlängerung beantragt. Für die bisher grundsteuerbefreiten Liegenschaften war jeweils Fristverlängerung bis Ende September 2023 beantragt worden.”
Das ist aber ganz normal in diesem Land. Es geht lediglich darum, den Bürger bis auf den letzten Blutstropfen auszusaugen, während der “Bund” niemals von den Finanzämtern belangt oder bestraft werden wird.
Allerdings:
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Hartmut Schwab, hat Grundstückseigentümern geraten, in bestimmten Fällen Einspruch gegen Grundsteuerbescheide einzulegen. “Mit Blick auf das Gutachten von Professor Kirchhof, das davon ausgeht, dass das Bundesmodell verfassungswidrig ist, ist es eigentlich anzuraten, Einspruch einzulegen”, sagte Schwab den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Schwab bezog sich damit auf ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten, das der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof im Auftrag des Steuerzahlerbundes sowie des Eigentümerverbands Haus und Grund erstellt hatte.
Der Steuerberater-Präsident riet Verbrauchern jedoch zugleich dazu, pragmatisch abzuwägen, ob ein Einspruch tatsächlich etwas bringt. “Häufig hat die Grundsteuer kein riesiges Volumen, beträgt vielleicht 600 Euro im Jahr. Legen Sie nun Einspruch ein, streiten Sie sich um vielleicht 50 oder 60 Euro.”
Ein Einspruch bei einer Steuerkanzlei koste schnell zwischen 50 und 100 Euro, zudem gebe es ein Prozessrisiko. “Musterverfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es Jahre dauern kann, bis es eine Entscheidung gibt”, sagte Schwab. Zudem würde selbst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer als verfassungswidrig einstufen sollte, die Anwendung wohl erst für die Zukunft gelten, da sonst vielen Kommunen und Städten die Zahlungsunfähigkeit drohe.
Insgesamt rechnet Schwab mit 1,5 bis 3 Millionen Einsprüchen gegen die Grundsteuerbescheide. Den Finanzbehörden warf Schwab vor, “schlichtweg überfordert” zu sein.
Vielleicht ist das die Chance, das Ende des Dramas noch ein wenig hinauszuzögern. (Mit Material von dts)