Screenshot Reschke

Reschke-Journallie von Gericht eingebremst: Aussagen zu Julian Reichelt dürfen nicht mehr verbreitet werden

Der öffentlich-rechte NDR darf Teile der Reschke-Sendung mit dem niveauvollen Titel “Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen” nicht mehr verbreiten. Gegen sage und schreibe 11 von 16 Aussagen der “Haltungsjournalistin” des öffentlich-rechtlichen Staatsfunks hat Reichelt eine einstweilige Verfügungen erwirkt.

Der frühere Chefredakteur der „Bild“-Zeitung, Julian Reichelt, hat gegen die Trommelhetzsendung „Reschke Fernsehen“ umfassende einstweilige Verfügungen erwirkt. Das öffentlich-rechtliche NDR-Magazin darf zahlreiche Äußerungen der Ausgabe vom 16. Februar, die unter dem Titel stand „Julian Reichelt und die Frauen: ,Bumsen, belügen, wegwerfen‘“, nicht mehr verbreiten. Versucht man aktuell das Propagandastück in der ARD-Mediathek aufzurufen, wird man mit einem “Oh je” darüber informiert, dass ein Fehler aufgetreten sei. Unterschlagen wird dem Zwangbeitragszahler der Grund für das Nichtauffinden:

Sagenhafte 11 von 16 Aussagen hat das Landgericht Hamburg Reschke vorläufig verboten. Der Beschluss richtet sich den Angaben zufolge gegen “elf Passagen und damit wesentliche Teile der Berichterstattung”. Diese habe Reichelt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Insgesamt waren 16 Passagen von der Reichelt-Seite beanstandet worden. Zu den Äußerungen, die das Landgericht Hamburg „Reschke Fernsehen“ untersagt, zählt das titelgebende Zitat, vor allem aber der Hinweis auf die Aussage einer früheren Mitarbeiterin der „Bild“-Zeitung, der zufolge Reichelt sie bei einem Treffen in Wien zu „Sex on Demand“ genötigt habe. Darin behauptete Reschke, Reichelt habe ” ein Bedrängen und Umwerben mit Komplimenten von Mitarbeitern, Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder die Einstellung von Mitarbeitern aus rein privatem Interesse” betrieben. Als unzulässig habe das Gericht auch die Äußerung einer früheren Mitarbeiterin eingestuft, die Reichelt vorwerfe, sie in einem Hotel zu “Sex on demand” genötigt zu haben, teilte Reichelts Anwalt mit. Der NDR habe keine eidesstattliche Versicherung der Frau vorgelegt. Dies sei “auffällig, aber nicht überraschend”, denn eine falsche eidesstattliche Versicherung wäre strafbar, so der Anwalt weiter, der dem öffentlich-rechtlichen Sender vorwirft, “in eklatantem Ausmaß die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung missachtet und sorgfaltswidrig mit erheblichem Belastungseifer voreingenommen zulasten meines Mandanten berichtet” zu haben.

Zu den beanstandenden 11 Aussage fehlte dem Landgericht die Glaubhaftmachung, heißt es im Urteil (Az.: 324 O 111/23). Zuvor hatte Julian Reichelt eine Gegendarstellung gegen die Berichterstattung des NDR erwirkt (Az.: 324 O 91/23).

Der NDR räumte laut dem Kress-Magazin ein, dass einige Äußerungen in der Sendung “Reschke Fernsehen” vorläufig verboten worden seien, erklärt jedoch zugleich, dass ihm der Beschluss des Landgerichts Hamburg noch nicht formal zugestellt worden sei. Doch eines sei bereits sicher: “Der Norddeutsche Rundfunk wird Widerspruch dagegen einlegen.” Mit dem Geld des Zwangbeitragszahlers klagt es sich besonders angenehm. (SB)

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