Bild: Freie Sachsen

Nächste Kretschmer-Taktik: Jetzt muss das Corona-Opfer-Denkmal” in Zinnwald bis Montag verhüllt werden

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Das polizeiliches Ultimatum zur Gedenkstein-Räumung ist gekippt. Das Gericht stoppt weitere Schritte bis zum Abschluss des Verfahrens. Nächste Taktik des Kretschmer-Polizei: Jetzt soll der Stein verhüllt werden, weil er möglicherweise gegen Gesetze verstößt.

Es wird langsam zu einer kleinen unendlichen Geschichte, das juristische Tauziehen um den ersten Gedenkstein für die Opfer des Corona-Terrors in Zinnwald-Georgenfeld. Die Polizeidirektion Dresden hat den Initiatoren, den “Freien Sachsen”, am Freitag ein neues Ultimatum gestellt: Bis zum kommenden Montag muss ein in Zinnwald aufgestellter Gedenkstein für die Opfer der Corona-Maßnahmen von einem Privatgrundstück entfernt oder die Inschrift verhüllt werden. Sollte das nicht geschehen, werde es die Polizei tun. Der Stein trägt die Aufschrift “Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes”.

Am späten Freitagnachmittag dann hat das Verwaltungsgericht Dresden den neuen Eilantrag der Initiatoren des Gedenk- und Mahnmals, der sich gegen den geplanten Abriss des Denkmals durch die Kretschmer-Polizei (Aktenzeichen 6 L 287/23) richtet, behandelt. Das Gericht stellte klar: Bis zum Ende des verwaltungsrechtlichen Eilverfahrens wird es keinen Vollzug des polizeilichen Bescheides geben. Ein Abriss droht damit am Montag nicht.

Offensichtlich liegen bei der Kretschmer-Regierung nach der Errichtung des Gedenksteines die Nerven blank. Während auch die Polizisten, die bei der Einweihung am Freitag (29. April 2023) vor Ort gewesen sind, keine Beanstandungen vorgebracht hatten, wird nunmehr über die Staatsanwaltschaft politischer Druck auf die Polizei aufgebaut, gegen den Stein vorzugehen. Unter dem Vorwand, dass der Gedenkstein angeblich für Empörung bei Bürgern gesorgt habe, verfügte die so unter Druck gebrachte Polizei, dass der Gedenkstein bis Freitag 10 Uhr entfernt werden muss. Dass der Stein auf einem Privatgrundstück stehe, spiele dabei keine Rolle, weil die Inschrift öffentlich einsehbar sei.

Begründet wurde die Räumungsverfügung laut Aussage der Freien Sachsen mit einer möglichen Straftat. “Es bestehe der Anfangsverdacht für die böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder bzw. der Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens”.

Die “Freien Sachsen” hatten gegen die Räumungsverfügung Widerspruch auch beim Verwaltungsgericht eingelegt und bekräftigen: “Wir kämpfen natürlich weiter, dass der Stein dauerhaft bleibt!” (SB)

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