Ich sage meinen Namen nicht, meinen Namen sag ich nicht (Bild: shutterstock.com/bodnar.photo)

Das namenlose Grauen: Klima-Kröten nennen einfach vor Gericht ihre Namen nicht

Die Justiz im besten Deutschland, das wir je hatten, lässt sich von Klima-Terroristen an der Nase herumführen. Der angebliche Rechtsstaat toleriert es, dass mutmaßliche Straftäter ihre Namen vor Gericht nicht verraten wollen.

Drei radikalen links-grünen Waldbesetzern sollte am Montag  wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Prozess gemacht werden. Weil das Trio aber ihre Namen nicht verraten wollen, nennt sie die Justiz: UP Heibo 03, UP Heibo 14, UP Heibo 13, wobei UP für “unbekannte Person”.

Mitte Februar hatte die Polizei mit einem Großaufgebot einen besetzen Wald namens Heidebogen nahe Dresden geräumt. Links-grün Radikale hatten sich unter dem Deckmantel des Umweltschutzes wochenlang in Bäumen verschanzt, um die rechtmäßige Erweiterung eines Kiestagebaus bei Ottendorf-Okrilla zu verhindern. Gegen verschiedene Personen wurde nach der Räumung ein Haftbefehl erlassen. Jedoch, u.a. gegen Zahlung einer Kaution,  kamen die Klima-Terroristen wieder frei, ohne das die Ermittlungsbehörden ihre Namen kannten.

So erschien einer der drei Angeklagten erst gar nicht vor Gericht, obwohl gegen ihn nach der Räumung ein Haftbefehl erlassen worden war. Der ist aber außer Vollzug gesetzt. Die irre Begründung: „Im vorliegenden Fall sah der Ermittlungsrichter keine Fluchtgefahr, weil der Beschuldigte die Adresse seines Anwalts als ladungsfähige Anschrift angegeben und er eine Kaution in Höhe von 800 Euro hinterlegt hatte“, so eine Gerichtssprecherin. Jedoch tauchte der Anwalt von UP Heibo 03 auf.  Er kennt die Daten seines Mandanten, rückt sie aber nicht raus. Eine Kanzlei-Durchsuchung fürchtet er nicht. „Das wäre hochgradig illegal“, so der Rechtsvertreter des unbekannten Waldbesetzers.

Noch vor Anklageverlesung forderte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 800 Euro,. Darüber will Richter Robert Klinkicht nun entscheiden. Das “Vertrackte” an dem Fall: Ohne Namen wird das Eintreiben einer Geldstrafe schwierig. „Möglicherweise müssen wir hinnehmen, dass diese nicht durchgesetzt werden kann“, stellt Amtsgerichts-Direktorin und Sprecherin Gesine Tews fest. Gegenüber der Bild bringt sie den ganzen Irrsinn, der in deutschen Gerichtssälen rund um die Klima-Terroristen tobt, dann mit den Worten zum Ausdruck: Ein Prozess gegen Unbekannt sei auch für sie „befremdlich“ und sie betont: „Ohne das Wissen, wer das ist, ob er schon einmal eine Straftat begangen hat, bleibt bei einem Urteil natürlich eine Gerechtigkeitslücke. Die Alternative wäre Straffreiheit, die ebenfalls nicht zu vertreten wäre.“

Die beiden anderen Personen, denen am Montag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte der Prozess gemacht werden sollte – UP Heibo 14 und UP Heibo 13 –  erschienen – mit einer Corona-Maske und Sonnenbrille vermummt – zwar vor Gericht, schwiegen aber dort weiterhin zu ihren Personalien.

Wie die Bildzeitung berichtet, habe die Staatsanwaltschaft erste Ermittlungsergebnisse vorlegen können. Jetzt soll dazu weiter ermittelt werden. Wenn das geklärt ist, bei wem es sich bei den UPs handelt, wird das Gericht über neue Prozesstermine entscheiden. Den kurzen Gedankensprung, was passiert wäre, wenn es sich bei den UPs um Personen aus dem “rechten Spektrum” handeln würde, ersparen wir uns an dieser Stelle. (SB)

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