Opfer von Faesers Unfähigkeit und extremistischer Willkür: Arne Schönbohm, Ex-Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (Foto:Imago)

Faeser und die Schönbohm-Affäre: Gibt es in dieser Regierung überhaupt noch einen tragbaren Minister?

Was die Ampel-Regierung in den gerade einmal 18 Monaten ihrer Amtszeit politisch auf jedem Gebiet angerichtet hat, ist in seinen katastrophalen Folgen an sich bereits beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik. Aber auch was die fachliche und charakterliche Inkompetenz all ihrer führenden Mitglieder angeht, hat die für den deutschen Parteienstaat typische Negativauslese mit diesem Kabinett einen unfassbaren Tiefpunkt erreicht. Ganz vorne dabei ist Innenministerin Nancy Faeser zu nennen. Nicht nur, dass sie die millionenfache Massenmigration befördert, die zu einer täglich größer werdenden Bedrohung für die Sicherheit der Bürger wird, die zu schützen eigentlich ihre Hauptaufgabe wäre – auch ihre interne Amtsführung ist ein einziges Versagen.

Dies musste Arne Schönbohm, der ehemalige Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Ende letzten Jahres schmerzhaft erfahren: Nach Behauptungen des linksradikalen ZDF-Hetzpropagandisten Jan Böhmermann, Schönbohm habe über einen Cyberverein angeblich enge Kontakte zum russischen Geheimdienst, enthob Faeser ihn ohne persönliche Rücksprache und Gelegenheit zur Verteidigung seines Postens und versetzte ihn in eine wesentlich kleinere Behörde. Die nachfolgende interne Untersuchung des Innenministeriums ergab mittlerweile nicht die allergeringsten Anhaltspunkte für Böhmermanns widerwärtige Anwürfe. Die Einleitung des von Schönbohm gewünschten Disziplinarverfahrens kam daher gar nicht erst zustande.

Massive Rufschädigung

Da seine Reputation aber dennoch ruiniert ist, prüft er nun eine Schadenersatzklage gegen Faeser wegen Rufschädigung; eigentlich müsste sich diese auch gegen die ehr- und charakterlose Dreckschleuder Böhmermann richten – doch selbst gegen das unfähige Antifa-Fangirl Faeser könnte diese umso begründeter sein, als sich nun Hinweise darauf verdichten, dass er Opfer einer politischen Intrige wurde, für die Böhmermanns abstoßende Verleumdungen nur ein willkommener Deckmantel waren. Da im Ministerium frühzeitig bekannt war, dass die Abberufung und Versetzung Schönbohms durch nichts gerechtfertigt waren, wurden eben andere Vorwände gesucht. Gegenüber der „Welt“ behauptete man: „Maßgeblich für die Entscheidung, einen Wechsel an der Spitze des BSI herbeizuführen, war fehlendes Vertrauen in die Amtsführung von Herrn Schönbohm und in die Fähigkeit, das BSI stark als zentrale Cybersicherheitsbehörde in besonders herausfordernden Zeiten aufzustellen“. Daher habe Faeser „die international erfahrene Cybersicherheitsexpertin Claudia Plattner an die Spitze des BSI berufen“.

Schönbohms Anwalt Christian Winterhoff weist dies vehement zurück: Zu keinem Zeitpunkt sei ihm oder Schönbohm gegenüber eine neue Leitung des BSI mit „größtmöglicher Expertise und internationaler Erfahrung“ als Grund für den Wechsel an der Behördenspitze angegeben worden. Daher sei für ihn „der Eindruck entstanden, dass für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und die anschließende Versetzung von Herrn Schönbohm vorrangig politische Motive ausschlaggebend waren, für die dann nachträglich nach juristischen Begründungen gesucht wurde“. Zwar könne ein Beamter wie Schönbohm nach Ermessen des Dienstherrn versetzt werden, dieses Ermessen sei seiner Ansicht nach aber nicht „pflichtmäßig“ ausgeübt worden.
Offenbar hatte Schönbohm sich interne Feinde gemacht. Seine Absetzung war wohl von Anfang an ein abgekartetes Spiel und erfolgte ganz bewusst unter falschen Voraussetzungen, um eine Faeser und/oder dem Ministerium genehmere Führung der BSI zu installieren. An Schönbohm klebt nun deshalb der falsche Vorwurf einer Nähe zum russischen Geheimdienst, wohl für den Rest seiner Karriere. Um einen missliebigen Mitarbeiter abzusägen, ließ Faeser ihn versetzen, ohne dass der angebliche Grund dafür durch ein ordnungsgemäßes Verfahren bewiesen worden wäre. Damit hat sie als Dienstherrin mit Schutzpflicht für ihre Untergegebenen auf ganzer Linie versagt und den bis dahin tadellosen Ruf eines Spitzenbeamten bedenkenlos ruiniert. (TPL)

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