Die seit acht Jahren betriebene millionenfache Massenmigration ist für die deutsche Gesellschaft zwar ein zerstörerisches Verlustgeschäft, für die daran beteiligten Schleuser jedoch eine einzige Goldgrube. Seit Dienstag steht eine mutmaßliche Schleuserbande in Köln vor Gericht, der vorgeworfen wird, zwischen Januar und Oktober 2022 Syrer mit gefälschten Reisedokumenten ausgestattet zu haben, damit diese nach Deutschland einreisen konnten. Die vier Angeklagten zwischen 26 und 60 Jahren waren bei einer Razzia im Oktober festgenommen worden. Darunter ist auch eine Mitarbeiterin im Kölner Ausländeramt, die gleich zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis ablegte.
Für die von ihr gefälschten Dokumente soll sie über 140.000 Euro (!) kassiert haben. Sie selbst besteht jedoch darauf, dass es nur 15.000 Euro gewesen seien. Dazu habe sie noch ein Handy und ein Parfüm der Marke Opium von einem Mitangeklagten bekommen. Dieser habe anfangs nur ein gefälschtes Dokument gewollt, dann aber immer mehr von ihr gefordert, wobei er ihr auch „schöne Augen gemacht“ und mit ihr geflirtet habe. Die 60-Jährige bekundete ihre Reue für die Taten, durch die sie „mit einem Schlag“ alles zerstört habe, was sie sich mühsam aufgebaut hatte.
Vortäuschung von Aufenthaltsrechten
In dem Fall geht es um insgesamt (!) 37 Taten. Spätestens zu Jahresbeginn sollen die Angeklagten sich zusammengetan haben, um nicht nur, aber vor allem Syrern auf dem Luftweg die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dabei sollen sie die entsprechenden Flüge gebucht, die Migranten begleitet und die erforderlichen Dokumente ausgestellt haben. Sinnigerweise werden die Verlängerungen einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, die bis zur Entscheidung über den Antrag ausgestellt werden, als „Fiktionsbescheinigungen“ bezeichnet. Die Angeklagte soll in mindestens 37 Fällen an deren Erstellung mitgewirkt und auch Reisepässe zur Verfügung gestellt haben.
Dafür soll sie jeweils 3500 bis 4000 Euro erhalten haben. Mit den Dokumenten wurde ein Aufenthaltsrecht vorgetäuscht. Die von der Anklage als „schleusungswillige Personen“ bezeichneten Migranten vernichteten die Unterlagen nach ihrer Ankunft in Deutschland und beantragten dann Asyl. Dabei zahlten sie Tausende Euro an die Schleuser. Dass so etwas in diesem Ausmaß möglich war, wobei der Kölner Fall wahrlich nicht der einzige sein dürfte, ist auch und gerade einer völlig außer Kontrolle geratenen Migrationspolitik zu verdanken, die solche Zustände überhaupt erst möglich macht. Daran hat sich bis heute nichts geändert. (TPL)