Foto: MartinLueke/Shutterstock

Merkwürdiger Polizeiaufmarsch an der Ems

Am vergangenen Wochenende war der Verfasser mit seiner Frau in Papenburg um die Schiffsüberführung eines neuen Kreuzfahrtschiffes der Meyer-Werft am 05.06.2023 über die Ems zur Nordsee zu verfolgen. Die letzte Station war das Emssperrwerk Gandersum.

Von Thomas Schlawig

Die ca. 500m lange Zufahrtsstraße zum Sperrwerk war durch Polizei komplett abgesperrt worden, so daß man sein Fahrzeug auf der Hauptstraße hätte parken müssen. Da schon Fahrzeuge einen Strafzettel unterm Scheibenwischer hatten fuhren wir zum nächsten Bauernhof und stellten unseren Pkw bei einem freundlichen Landwirt ab und liefen dann zum Sperrwerk zurück. Unser Erstaunen war groß, als wir feststellen mußten, daß das Sperrwerk einen großen Besucherparkplatz hat, auf welchem alle Fahrzeuge, welche zwangsläufig auf der Hauptstraße parken mußten, Platz gehabt hätten.

Aber damit nicht genug. Nach ca. einer Stunde Wartezeit bei schönstem Wetter kam plötzlich ein Polizeifahrzeug nach dem anderen zu dem Besucherparkplatz gefahren. Darunter ein Kamerawagen, welcher eine Stunde seinen Motor laufen ließ (§30 StVO), mehrere Kleinbusse, ein Geländewagen, eine Gefangenentransport-Lkw und ein Unimog mit Räumschild und Anhänger worauf sich ein weiteres Räumfahrzeug befand. Ein Beamter lief mit Kamera und Teleobjektiv herum und schließlich ließ man auch noch eine Drohne aufsteigen.

Ich schrieb daher per Mail an die Pressestelle der Polizeidirektion Hannover an und fragte, wozu dieser martialische Auftritt dienen sollte? Viele Anwesende waren hörbar verunsichert und bekamen Panik, andere (meine Frau und ich auch) fragten sich, ob die Polizei nichts Besseres zu tun hätte als friedliche ältere Leute oder Familien mit Kindern in Angst und Schrecken zu versetzen? Die Polizeiliche Kriminalstatistik beweist das Gegenteil.

Eine älteres Ehepaar welches mit Fahrrädern neben uns stand, war derart verängstigt, daß die Frau ihren Mann mehrmals fragte ob es nicht besser sei wieder zu fahren. Wer weiß, was hier noch alles passiert, meinte sie.

Die Antwort der Polizei war folgende:

Sehr geehrter Herr Schlawig,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese wurde uns als einsatzführende Dienststelle zuständigkeitshalber übersandt.

Im Rahmen der Möglichkeiten möchten wir als Polizei hier auch gerne eine Transparenz herstellen.

Die Überführung eines Kreuzfahrtschiffes erzeugt regelmäßig ein regionales und auch überregionales Interesse von Schaulustigen, so dass bereits im Vorfeld Maßnahmen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen getroffen werden müssen. Diese Maßnahmen erfolgen durch die zuständigen Behörden vor dem Hintergrund einer Rechtsgüterabwägung. Vorliegend muss u.a. zum Beispiel das Freihalten von Rettungswegen sichergestellt werden, so dass Verkehrsteilnehmenden –Anliegende bilden hier eine Ausnahme- die Einfahrt zu bestimmten Bereichen untersagt wird. Die Befriedigung der Schaulust muss dann hinter dem Schutz für u.a. Leib und Leben von Menschen zurückstehen. Diese Maßnahmen werden nicht durch die Polizei, sondern durch die originär zuständigen Verkehrsbehörden getroffen. Weitere Fragen kann man Ihnen ggf. dort beantworten.

In Ihrer E-Mail erfragen Sie darüber hinaus den Grund für einen wie Sie schreiben „martialischen Auftritt“ der Polizei. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mittteilen:

Die Einsatzfahrzeuge der Polizei sind für verschiedene Einsatzzwecke vorgesehen und entsprechend, wie von Ihnen auch wahrgenommen, ausgerüstet. Details kann ich aus einsatztaktischen Gründen zwar nicht offenlegen, aber ich kann Ihnen mitteilen, dass sich kein „Gefangenentransport-Lkw“ vor Ort befand. Ihrer Auffassung eines „martialischen Auftritts“ muss ich im Übrigen widersprechen.

Für den Betrieb der Einsatzfahrzeuge ist es weiterhin ggf. erforderlich, dass der Motor (z.B. zur Stromerzeugung) betrieben wird. Dies war vorliegend bei dem von Ihnen festgestellten Fahrzeug der Fall, so dass der § 30 StVO, der ein unnötiges Laufenlassen von Motoren untersagt, hier nicht zutrifft.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrage

xxx

Sachbearbeiter Gefahrenabwehr / Umweltschutz

Dazu ist meinerseits folgendes festzustellen. Ein Gefangenentransport-Lkw war scheinbar doch vor Ort (siehe Foto). Der Sachbearbeiter für Gefahrenabwehr / Umweltschutz widerspricht meiner Auffassung eines martialischen Auftrittes. Meine Frau und ich sowie viele andere Anwesende haben es anders wahrgenommen. Des Weiteren muß man fragen, ob der Sachbearbeiter Gefahrenabwehr / Umweltschutz es tatsächlich ernst meint wenn er schreibt, „dass der § 30 StVO, der ein unnötiges Laufenlassen von Motoren untersagt, hier nicht zutrifft.“

Auf den Fotos ist sehr schön die Größe des Besucherparkplatzes zu erkennen. Wofür existiert er, wenn die Zufahrtstraße gesperrt wird und er somit nicht erreichbar ist?

Alle Fahrzeuge trugen übrigens das Kennzeichen von Hannover. Für Hin- und Rückfahrt kommen für diesen Konvoi 500 km zusammen. Umweltschutz sieht anders aus.

„Je mehr Verfolgung, umso offensichtlicher wird die Wahrheit“

Leo Tolstoi

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