Habeck nächste Grausamkeiten drohen schon (über dts Nachrichtenagentur)

Nun wird auch das Kartellrecht zum Instrument für grünen Ökosozialismus

Weder die Skandale im eigenen Ministerium noch die immer heftigere Kritik an seiner wahnsinnigen Heizungsdiktatur,noch der Umfrageabsturz der Grünen können Robert Habeck davon abhalten, immer neue Schikanegesetze zu ersinnen, die den Menschen und der Wirtschaft das Leben zur Hölle machen. Diesmal geht es um das Kartellrecht – und zwar  „mit Klauen und Zähnen“, wie er letztes Jahr bereits angedroht hatte -, weil er den Mineralölkonzernen vorwarf, “Übergewinne” im Zuge des Ukraine-Krieges eingestrichen zu haben.

Dies dient nun als Vorwand für weitere massive staatliche Eingriffe im Zuge der von den Grünen angestrebten ökosozialistischen Planwirtschaft. Dafür soll das Bundeskartellamt als Stoßtrupp dienen. Die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt der Behörde nicht nur die Befugnis, einzelne Branchen zu untersuchen und darüber einen Bericht zu vorzulegen, sondern gleich direkt in unternehmerische Prozesse einzugreifen, bis hin zur Zerschlagung ganzer Konzerne! Die Vorteile, die Unternehmen bei Kartellverstößen erzielen, sollen leichter abgeschöpft werden und früher in Marktprozesse eingegriffen werden können, wenn kein richtiger Wettbewerb herrsche. Ob dies der Fall ist, wird dann von einer politisch dominierten Behörde festgelegt.

“Gefahr für Wettbewerbsfreiheit und Wohlstand”

In der Wirtschaft lösen diese Pläne natürlich Entsetzen und einen Sturm der Entrüstung aus. Branchenverbände sprechen von einem „Einfallstor für behördliche Willkür“, einer „Irrfahrt des Gesetzgebers“, einer „Gefahr für Wettbewerbsfreiheit und Wohlstand“ oder einem „beispiellosen Eingriff in die deutsche Rechtsordnung“. Michael Buller, vom Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) wirft der Regierung vor, der Entwurf würde die bestehende klare Rechtsordnung und damit den Investitionsschutz der Unternehmen aushebeln. Selbst wenn Unternehmen sich an alle geltenden Gesetze hielten, habe das Kartellamt künftig die Möglichkeit, zur Neugestaltung der Märkte nach kartellbehördlichen Vorstellungen maßgeblich auf sie einzuwirken.

Es bleibt wohl nur die Hoffnung, dass Habecks Übergriffe gerichtlich gestoppt werden. Der Tübinger Rechtswissenschaftler Martin Nettesheim hat ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, die geplante Gesetzesänderung bewirke keine Lückenschließung, sondern ziele „auf einen Neuansatz ab, der wettbewerbsrechtlich nicht abgesichert ist“.

Reihenweise totalitär-übergriffige Gesetze

Zudem gebe es auch „verfassungstheoretisch schwere Bedenken“, weil einer Behörde die Formulierung allgemeiner Marktverhaltensregeln ermöglicht werde, die aber dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben müsse. Weiterhin werde unter anderem das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verletzt, wonach Bürger in der Lage sein müssten, die staatliche Reaktion auf ihr Handeln vorhersehen zu können. Ansonsten drohe die Gefahr staatlicher Willkür.
Damit ist die grüne Regierungspraxis auf den Punkt gebracht.

Ohne sich um Recht und Gesetz zu scheren, werden reihenweise totalitär-übergriffige Gesetze verabschiedet. Genau wie seinen Wärmepumpenirrsinn, will Habeck auch diesen Entwurf noch vor der Sommerpause durchpeitschen, damit er erst gar nicht in der Öffentlichkeit bekannt wird. (DM)

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