Symbolfoto:Von Bogdan Vacarciuc/shutterstock

Afrikanischer Asylbewerber erstach deutschen Arzt und rennt bereits wieder draußen herum

Saleban I. , aus Afrika nach Deutschland hereingeflüchtet, stach am 16. August 2018 wie ein Wahnsinniger auf den Offenburger Arzt Joachim T. ein und tötete ihn mit 20 Messerstichen. Der Klassiker: Wegen psychischen Problemen schuldunfähig und deshalb frei gesprochen, rennt der afrikanische Messerkünstler nun wieder draußen herum. Die Witwe seines Opfer bangt derweilen um „Leib und Leben“.

Der Afrikaner Saleban I. ist einer dieser Menschen, den unser Land “geschenkt” bekommen hat und “wertvoller als Gold” ist. Das “Geschenk” erstach dann am 16. August 2018 den 52 Jahre alten Allgemeinmediziner in dessen Praxis in Offenbach mit zahlreichen Messerstichen und verletzt eine Arzthelferin . Die Ehefrau und die damals zehn Jahre alte Tochter hielten sich in unmittelbarer Nähe auf, als das “Geschenk” den Familienvater mit 20 Messerstichen niedermetzelte. Der Grund: Der Ostafrikaner, dessen genaue Herkunft und Alter bis heute unklar ist, wollte sich für eine aus seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er war der Ansicht,  von dem Mediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein.

Wie so oft, befand das damals zuständige Landgericht Offenburg im März 2019 den afrikanischen Migranten für schuldunfähig. Gutachter hatten ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostizierten. Er wurde in die psychiatrische Klinik im baden-württembergischen Emmendingen eingewiesen. Die Rechnung ging an den Steuerzahler.

Damit der afrikanisch Messerkünstler wieder in unserer Gesellschaft eingegliedert werden kann, hatte im die Staatsanwaltschaft bereits im November 2022 Freigänge genehmigt. I. rennt seither täglich drei Stunden frei außerhalb des Klinikgeländes „in Stadtnähe“ in Emmendingen herum. Zuerst noch mit stündlichen Kontrollanrufen aus der Klinik, wie die Bild berichtet. Nach wenigen Wochen fielen auch die weg. Und der ganze Wahnsinn ist legal. Die Begrünung: Die Lockerungen seien ein wichtiger Therapiebaustein, die den Verurteilten auf eine selbstständige Lebensführung vorbereiten und den Heilungsprozess unterstützen soll.

Die Ehefrau des Abgeschlachteten erfuhr von den Ausgängen des durchgeknallten Afrikaners zudem erst Wochen später durch ihren Anwalt. Wie Bild berichtet, sollen drei Zeugen den Killer in Offenburg, unweit des Wohnortes der Witwe, gesehen haben. Darüber informiert, dass der Mörder ihres Mannes stundenweise wieder auf freiem Fuß ist, wurde die Ehefrau durch die Staatsanwaltschaft vorab nicht.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg begründet den gemeingefährlichen Wahnsinn indes so: „Hinterbliebenen steht gesetzlich das Recht zu, über Vollzugslockerungen informiert zu werden. (…) Allerdings erfolgt eine solche Benachrichtigung nur auf Antrag der Hinterbliebenen.“

Die Witwe fühlt, wie die Zeitung berichtet, in ihrem Grundrecht, dem Schutz um ihre Sicherheit, beraubt. „Menschen wie ich möchten weder mahnende Zeigefinger noch einen Kranz, mit dem sich Politiker medienwirksam ablichten lassen. Sie wollen nur eins: Schutz von Leib und Leben.“ (SB)

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