Martin Kohlmann (Bild: Martin Kohlmann)

Allzweckwaffe “Fehlende Verfassungstreue”: Gericht bestätigt Ausbildungsverbot bei Freie-Sachsen-Chef

Ein sächsischer Rechtsreferendar ist nun vor dem Verfassungsgerichtshof mit seinem Wunsch gescheitert, einen Teil seiner Ausbildung beim Rechtsanwalt und Chef der Freien Sachsen, Martin Kohlmann, zu absolvieren. 

Die Allzweckwaffe “Fehlende Verfassungstreu” soll nicht nur in Thüringen beim, mit überwältigender Mehrheit gewählten Sonneberger AfD-Landrat und Rechtsanwalt Robert Sesselmann zum Einsatz kommen. Auch in Sachsen greift man zu diesem Mittel, um unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten.

Das oberste Gericht in Sachsen bestätigte nun, das es absolut rechtens ist, einem sächsischer Rechtsreferendar den Wunsch zu verweigern, ist auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit dem Wunsch gescheitert, einen Teil seiner Ausbildung beim Rechtsanwalt und Chef der, von einem zum Regimeschutz verkommenen “Verfassungsschutz” als rechtsextremen eingestuften Freien Sachsen, Martin Kohlmann, zu absolvieren. Entsprechende Beschwerden des Referendars und des Anwalts seien verworfen worden, teilte Sachsens oberstes Gericht am Dienstag in Leipzig laut der freudig erregten Sächsischen mit.

Der Rechtsreferendar absolviert seine Ausbildung beim Oberlandesgericht (OLG) in Dresden, während dieser Zeit  eine Arbeitsphase in einer Kanzlei vorgesehen ist. Diese wollte er bei Kohlmann machen, was das OLG ablehnte. Die Begründung: Anwalt Kohlmann sei wegen seiner Aktivitäten in der “rechtsextremen Szene” als Ausbilder “insgesamt deutlich weniger geeignet”.

Sowohl der Referendar wie auch Kohlmann strengten gegen die Entscheidung Eilverfahren an, hatten aber weder vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz noch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen damit Erfolg. Der OVG begründete im November 2022 seine Entscheidung damit, dass bei der Zuweisung eines Rechtsreferendars an einen Ausbilder habe der Präsident des Oberlandesgerichts einen weiten Spielraum. Ein Rechtsreferendar habe keinen Anspruch auf Zuweisung an einen “Wunschausbilder”.

Die beiden Beschwerdeführer legten dagegen Verfassungsbeschwerden ein. Das Gericht in Leipzig hat diese nun mit der Allzweckwaffe “Fehlende Verfassungstreu” verworfen. Die Klagen seien zudem nicht ausreichend begründet gewesen. Der Referendar habe sich nicht genügend mit der Entscheidung des OVG auseinandergesetzt, der Anwalt habe nicht begründen können, weshalb er in seinen Grundrechten verletzt werde, entschied das oberste sächsische  Gericht.

(SB)

 

 

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