Deutschlands Corona-Justiz: Eine Lachnummer (Foto: Collage)

Transfrau erringt gerichtlichen Etappensieg gegen “Achtung, Reichelt!” und “Ansage”

Deutschlands Regenbogenjustiz hat wieder zugeschlagen – diesmal in Gestalt des Frankfurter Landgerichts: In einem “Doppelschlag” gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt (“Achtung Reichelt”) und die Seite “Ansage.org”, den unser Autor Daniel Matissek betreibt, fällte die dortige Kammer zwei Entscheidungen, die das Ergebnis einer höchst eigenwilligen “Interessenabwägung” zugunsten der zeitgeistideologischen Identitätspolitik und zu Lasten der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit darstellen – und zwar mit einer richterlichen Chuzpe, wie man sie so schon lange nicht gesehen hat.

Im ersten Fall gegen Reichert untersagte das Frankfurter Landgericht diesem, die „Transfrau“ Janka Kluge als „Mann“ zu bezeichnen. Im Februar war auf Reichelts Blog „Pleiteticker“, der vor kurzem in dem neuen Portal „Nius“ aufgegangen ist, ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge zunächst als „Transfrau“, später als „biologischer Mann“ und als „über 60-jähriger Mann“ bezeichnet worden war.

Klagewut dank Amadeu-Antonio-Stiftung

Zur Kurzerläuterung: Kluge gehörte zu den Trans-“Aktivisten”, die vergangenes Jahr gegen einen Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Humboldt-Uni Berlin lautstark Stimmung gemacht hatten – weil Vollbrecht darin die biologische Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit erwähnen wollte. Die Uni war unter dem transqueeren Druck zunächst eingeknickt und hatte die Lesung abgesagt; nachdem diese später unter massiven Sicherheitsvorkehrungen doch stattgefunden hatte, beleidigte Kluge Vollbrecht aufs Übelste. Diese wehrte sich mit einem erfolgreichen Unterlassungsbegehren, das Kluge außergerichtlich akzeptierte. Anschließend inszenierte sich die “Transfrau” in den sozialen Medien als Opfer böser reaktionärer transphober Kreise und bettelte um Unterstützung.

Damit öffnete sie die Herzen und Tresore der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS), die einen sogenannten “Sheroes-Fund” für “Held*Innen der Demokratie” bereithält – gespeist unter anderem aus den Steuergeldern des “Kampfes gegen Rechts”, mit denen diese Stiftung förmlich zugeschissen wird, um ihre Hetze und Spaltung gegen alles und jeden, den sie für zu weiß, zu rassistisch, zu rechts oder eben auch “transfeindlich” befindet, im professionellen Rahmen betreiben zu können. Die AAS nahm Kluge in ihr Begünstigtenprogramm auf – wodurch diese in die Lage versetzt wurde, in an aus Sicht juristischer Beobachter an Rechtsmissbrauch grenzender Weise alles und jeden mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu überziehen, von dem sie sich in irgendeiner Weise “diskriminiert” fühlt. Im Fall Reichelts hatte sie damit Erfolg: Die Bezeichnung Kluges – die biologisch männlich geboren wurde –  als “Mann” sei “verunglimpfend” und verletzte ihr Persönlichkeitsrecht, hieß es allen Ernstes in der Begründung der Entscheidung, mit der das Landgericht Frankfurt auf Reichelts Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung vom März hin nun urteilte. Die Kammer gab damit einem Eilantrag Kluges im März statt und bestätigte diese Entscheidung.

Sonderbare Rechtsauslegung des LG Frankfurt

Im zweiten Fall war auch Ansage.org von dem Urteil betroffen: Gegen Ansage und Matissek war Kluge im April ebenfalls gerichtlich wegen einer Überschrift vorgegangen. Damit hatte sich Ansage! auf eine zuvor von Kluge – auf angedrohte Widerklage hin – zurückgenommene Abmahnung wegen einer ähnlichen Formulierung eines früheren Artikels (“totalitär tickende Trans-Furie“) bezogen.  Deren erneute Wiederholung, diesmal in dem Artikel über diesen Rückzieher, nahm ihr Anwalt dann zum Anlass für einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung , die – trotz ausführlicher und wohlbegründeter Schutzschrift  – vom selben Frankfurter Gericht erlassen wurde, das dieses Unterlassungsurteil nun bestätigte.

Das Urteil liegt Ansage noch nicht vor, von der Entscheidung erfahren die Beteiligten vom Landgericht Frankfurt am Main praktisch aus den Mainstream-Medien (unter anderem dem “Spiegel”), die von der dortigen Pressestelle offenbar exklusiv und noch vor den Parteien und ihren Vertretern unterrichtet wurden. Bei der ganzen Euphorie der Erfüllung des Zeitgeistes ist es natürlich wichtiger, die Relutios-Presse über Entscheidungen zu informieren, bevor die Entscheidungen überhaupt den Parteien zugestellt werden. Den Pressemitteilungen zufolge soll zwar die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten sein, allerdings sei Kluges “Persönlichkeitsrecht” verletzt worden: Das Wort „Transe“ sei nämlich “umgangssprachlich abwertend” und “kein neutrales Kurzwort” für einen transsexuellen Menschen. Neuerdings muss also offenbar, wer von der Meinungsfreiheit nach GG Artikel 5 Gebrauch macht, seine Formulierungen nach gerichtlich zulässigen “neutrale Kurzwörtern” ausrichten… Doch noch weiter gingen die richterlichen Sprachpolizisten: Durch das Attribut „totalitär tickend“ werde “die Äußerung noch verstärkt”. Die von Ansage.org ebenfalls verwendete Komponente „…zieht den Schwanz ein“ stelle zudem “eine Assoziation zum Geschlechtsteil” Kluges her.

Scheinbarer Etappensieg

Vorerst hat die Translobby damit also scheinbar zwei weitere Siege gegen die Meinungsfreiheit errungen. Allerdings kündigten sowohl Reichelt als auch Ansage an, gegen die Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen. Zudem strengte Matissek bezüglich der beanstandeten Äußerung zur Klärung der Rechtsfrage eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Kaiserslautern an. Mit dieser soll geklärt werden, dass die Äußerungen von Ansage der Meinungsfreiheit unterlagen, ein Unterlassungsanspruch der Gegenseite nicht bestand, und dass es sich beim Begriff “Transe” um keine zwingend abwertende Bezeichnung handelt (dass sich etliche Transaktivisten selbst so bezeichnen und die umgangssprachliche Nutzung in zahllosen Filmen, TV-Sendungen und Büchern verbreitet ist, steht nämlich ebenso außer Frage wie die Tatsache, dass bis vor kurzem diese Bezeichnung noch als völlig wertfrei galt).

Was die woken Gerichte mit solchen Entscheidungen bezwecken, ist indes klar: Mehr soll der normaldenkende Mensch gezwungen werden, Realitäten zu verleugnen und unter Strafe zu negieren. Er soll jedes Wort genauestens abwägen und sich nicht unterstehen, die immer absurden Blüten eines linken Kulturmarxismus kritisieren, für den der Transhype nur eine von mehreren Spielwiesen ist. Zur Erhellung dessen, welche gemeingefährliche Verirrung die dahinterstehende Ideologie darstellt, erschien übrigens diese Woche eine ausführliche Dokumentation auf „Nius“. Spätestens diese sollte auch noch dem Letzten die Augen öffnen, was sich in diesem Land abspielt. (TPL)

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