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Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogenstrafrecht?

Bei Verdacht auf Drogenbesitz und Handel wird die Polizei eine Anordnung einholen, Ihre Wohnung zu durchsuchen. Als wichtigste formelle Voraussetzung für die Hausdurchsuchung ist die richterliche Durchsuchungsanordnung zu sehen. In § 105 Absatz 1 Satz 1 StPO heißt es hierzu: „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden.“ Mit ihm wird die Berechtigung für eine einmalige Durchsuchung erteilt.

Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Was tun, wenn die Polizei vor der Tür steht und alles mitnimmt, von Pflanzen über Saatgut, Düngemittel, Beleuchtung, Feldfrüchte bis hin zu Mobiltelefonen und Laptops? Es sollte nach dem Durchsuchungsbeschluss gefragt werden, sollte er vorliegen – ist es ratsam, dass sich Betroffene während der Hausdurchsuchung kooperativ zeigen und die Türe öffnen, da sonst ein Schlüsseldienst hinzugezogen wird. Zur vorgeworfenen Tat sollte unbedingt geschwiegen werden. Keine Reue, keine Ausreden, keine Erklärungen: Bis auf die Angabe der Personalien gilt Schweigen in diesem Moment als Gebot der Stunde. Wen es interessiert, hier gibt es mehr zu Drogenstrafrecht. Ein Schweigen darf nie gegen den Betroffenen gewertet werden und Aussagen sollten nur mit einem Anwalt, nach Akteneinsicht, getroffen werden.

Der Anwalt sollte sofort kontaktiert werden, jedoch muss die Polizei nicht bis zum Eintreffen des Anwalts mit der Hausdurchsuchung warten. Der Anwalt kann aber telefonisch mit dem Einsatzleiter verbunden werden, um mit der Situation vertraut gemacht zu werden.

Die Beamten suchen in der Regel nicht nur nach den Drogen selbst, sondern auch nach Utensilien, die im Zusammenhang mit Drogenkonsum bzw. -handel stehen, darunter Feinwaagen oder Verpackungsmaterial.

Drogen im Darknet: Anfangsverdacht reicht aus

Wurde das Darknet dazu genutzt, um Drogen zu bestellen, gibt der Käufer meist nicht mehr als die Empfängeradresse über sich preis. Diese dient den Ermittlungsbehörden als Anhaltspunkt, um entsprechende Eingriffsmaßnahmen vorzunehmen. Die Empfängeradresse ist als Anfangsverdacht ausreichend.

Gesucht wird aber auch beispielsweise nach Listen mit Angaben zu Käufern und Verkäufern, nach einem Handy mit den entsprechenden Kontaktnummern und nach Chat-Verläufen, die Aufschluss über den Erwerb oder den Handel mit Drogen geben können

Zu welcher Uhrzeit sind Hausdurchsuchungen erlaubt?

Eine Hausdurchsuchung wird meist in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Prinzipiell gilt, dass Hausdurchsuchungen nicht zu sogenannten Unzeiten durchzuführen sind. Für den Sommer gilt es daher, dass Durchsuchungen zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens nicht erlaubt sind. Im Winter gilt die Zeit von 21 Uhr bis sechs Uhr morgens als Unzeit.

Hausdurchsuchung ohne Anwesenheit

Eine Hausdurchsuchung kann auch dann vorgenommen werden, wenn die betreffende Person nicht zu Hause ist. Eine Hausdurchsuchung in Abwesenheit ist also durchaus möglich. § 106 Absatz 1 StPO sagt hierzu: „Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Diese Räume dürfen durchsucht werden

‌Eine Durchsuchung darf in Räumen vorgenommen werden, die der Verdächtige innehat. Es ist nicht wichtig, ob er diese legal oder illegal nutzt, ob er diese besitzt oder mietet, mitbenutzt oder vorübergehend nutzt wie zum Beispiel ein Hotelzimmer oder ein Arbeitsplatz. Wohnräume von Mitbewohnern dürfen nicht durchsucht werden. Auch Kraftfahrzeuge oder Wohnmobile können untersucht werden.

Dienstnummern und Gedankenprotokoll aufschreiben

Betroffene haben zudem das Recht, sich die Dienstnummern der beteiligten Beamten geben zu lassen und diese zu notieren. Zudem haben Betroffene das Recht, der Durchsuchung beizuwohnen, so können sie selbst darauf achten, dass nur die Maßnahmen durchgeführt werden, die durch den Durchsuchungsbeschluss gedeckt sind.

‌Ist die Untersuchung vorbei, kann spätestens jetzt der Anwalt angerufen werden. Ein Gedankenprotokoll anzufertigen, kann für den späteren Verlauf sehr hilfreich sein. Es ist am besten, dieses Dokument gleich im Anschluss anzufertigen, damit nichts in Vergessenheit gerät.

Hausdurchsuchungen werden weiterhin an der Tagesordnung sein, wenngleich im Koalitionsvertrag der Ampel etwas von der Legalisierung bestimmter Drogen steht. Lauterbach gibt sich zwar Mühe diese Thematik betreffend, aber wir wissen, Mühe allein reicht oftmals für einen Erfolg nicht aus.

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