Die Qual der Wahl (Foto: Imago)

Krankenhausreform: Lauterbach lässt die Alten fallen

Für die Bevölkerung auf dem Land, die wie alle anderen Bürger auch auf kurze Wege zu den Kliniken angewiesen sind, zeigt Karl Lauterbach nicht gerade viel Empathie, aber auch die Probleme der älteren Bürger scheinen ihn nicht allzusehr zu interessieren:

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, fürchtet, dass die geplante Krankenhaus-Reform ältere Patienten benachteiligen könnte. “Karl Lauterbach muss mit seiner Qualitätsoffensive verhindern, dass vornehmlich jüngere, erfolgversprechende Patienten bevorzugt werden. Tatsächlich wäre das eine Diskriminierung von alten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen”, sagte Brysch der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe).

“Es muss in den Blick genommen werden, dass ältere Kranke deutlich häufiger im Krankenhaus versorgt werden als der Rest der Bevölkerung. Das sind Menschen mit Mehrfacherkrankungen, deren Therapie oft langwieriger ist.” Der Patientenschützer schlägt vor, dass Kliniken für die Behandlung älterer Patienten Bonuspunkte erhalten, wie es auch beim Finanzausgleich der Krankenkassen der Fall ist.

“Für diese Patientengruppe muss es Bonuspunkte geben ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen. Hier werden Merkmale der Versicherten wie Alter, Geschlecht oder kostenintensive Krankheiten gegenfinanziert”, so Brysch. Zudem fordert der Patientenschützer, dass bei der Qualitätsoffensive auch die Zeit nach der Entlassung berücksichtigt wird: “Die Anzahl der Behandlungen eines Krankheitsbildes und das zuständige Personal vor Ort reichen allein nicht aus, die Qualität einer stationären Versorgung zu beurteilen.”

Wer nur auf diese Kennziffern setze, mache es sich zu einfach, so Brysch. “Erfolg misst sich auch daran, wie es dem Patienten nach der Entlassung geht. Deshalb wird es darauf ankommen, welche Parameter der Bundesgesundheitsminister bei der Qualitätsbewertung festlegt.”

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) will derweil sogar Änderungen an der geplanten Krankenhausreform notfalls im Bundesrat durchsetzen. Es gebe in zentralen Punkten noch Nachbesserungsbedarf, er hoffe daher auf Verbesserungen im parlamentarischen Prozess im Bundestag, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Sollte das Gesetz danach in den Bundesrat kommen, sehe er “auch dort noch Gestaltungsspielraum” für die Länder.

“Im Zweifel kann auch das Bundesverfassungsgericht hier noch ins Spiel kommen.” Holetschek forderte zudem die Bundesregierung auf, vor den Abstimmungen im Parlament zu prüfen, welche Konsequenzen die Reform konkret für die Regionen und damit für die Patienten vor Ort habe. Darüber hinaus sei es wichtig, die Reform nicht losgelöst von der Frage des Fachkräftemangels zu denken.

Die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte müssten sich ändern, damit die Reform ein Erfolg werde. Holetschek regte in diesem Zusammenhang an, Gehaltsbestandteile der Pflegekräfte steuerfrei zu stellen und so die Bezahlung zu verbessern. Bayern hatte am Montag als einziges Land gegen das Reformkonzept von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestimmt.

Schleswig-Holstein hatte sich enthalten.

Wie immer, wenn Karl Lauterbach seine Finger im Spiel hat, kommt nichts Gutes dabei heraus. Das ist in seinem Fall besonders heikel, weil es hier um die Gesundheit geht. (Mit Material von dts)

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