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Gender-Wirrwarr an deutschen Schulen: Wenn die Sprache auf den Strich geht

Eigentlich eine ziemlich gute Nachricht:

Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt weiterhin nicht das sogenannte Gendersternchen. Man habe beschlossen, die Entwicklung weiter zu beobachten, sagte Sabine Krome von der Geschäftsstelle am Institut für Deutsche Sprache der dts Nachrichtenagentur. Es sei in einem Beschluss festgestellt worden, dass die Sonderzeichen, wie beispielsweise der sogenannte “Genderstern”, nicht zum Kern der deutschen Orthographie gehörten, so Krome.

Man wolle sie aber auch nicht grundsätzlich verbieten. Das Gremium hatte in Eupen im deutschsprachigen Teil Belgiens getagt. Wischiwaschi, eben.

Und genau das ist das Problem, denn ohne genaue “Anweisung” macht hier jeder was er will und das macht sich insbesondere in den Schulen bemerkbar:

Die Bundesländer haben völlig unterschiedliche Vorgaben für Schulen und Verwaltung beim Gendern durch Sonderzeichen im Wortinneren. Das ergab eine Umfrage des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” bei den Kultus- und Bildungsministerien. Demnach ist es in drei Bundesländern (Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt) verboten, im Bemühen um eine inklusive Schreibweise Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Genderstern und Unterstrich zu benutzen.

Zwei Bundesländer (Saarland und Bremen) gendern in ihrer Außenkommunikation und in der Schule mit Doppelpunkt. Die restlichen elf Bundesländer verwenden in der Verwaltung die Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form oder Substantivierungen. In der Schule wird ebenfalls nicht mit Sonderzeichen im Schriftverkehr gegendert, ein explizites Verbot gibt es aber auch nicht.

CSU-Generalsekretär Martin Huber forderte, dass sich Bildungseinrichtungen und staatliche Behörden an die Vorgaben des Deutschen Rechtschreibrats halten. “Insbesondere staatliche Einrichtungen, Schulen und Universitäten sollten sich an die geltende deutsche Rechtschreibung halten, die auch der Rat für deutsche Rechtschreibung erneut bekräftigt. Diese Entscheidung begrüße ich”, sagte der CSU-Politiker dem RND. Nur, wie oben schon erwähnt: Der Rat für deutsche Rechtschreibung ließ am Freitag eine eindeutige Positionierung weiter offen.

Er stufte Sonderzeichen im Wortinneren nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein, führte aber zugleich in einer neuen Ergänzung zum Thema Sonderzeichen das Gendern im Wortinneren – Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen – auf. 2021 bekräftigte der Rat seine Auffassung, “allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen”. Huber sagte nun: “Jeder soll reden, wie er will, eine Pflicht zum Gendern und woke Sprachregelungen lehnen wir ab.”

In Bayern werde es keine Pflicht zum Gendern geben.

Die “Sprach-Wissenschaftler” haben sich auch mit etwas viel Wichtigerem beschäftigt:

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat auf seiner Sitzung in Eupen eine grundlegende Neubearbeitung des Amtlichen Regelwerks beschlossen. So wurden zahlreiche neue Fremdwörter aus dem Englischen und anderen Fremdsprachen aufgenommen, wie beispielsweise die Wörter timen, mailen, whatsappen, Cappuccino, und in gleich drei Varianten der Begriff für Falschnachrichten: Fake News, Fakenews und Fake-News. “Neue Tendenzen des Schreibwandels”, wie es vom Rechtschreibrat heißt, sollen im überarbeiteten Regelwerk durch Schreibvarianten und aktuelle Anwendungsbeispiele deutlich gemacht werden, so zum Beispiel die Begriffe faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur gefakte Nachrichten.

Den Begriff “Staatspropaganda” gibt es ja schon im Duden, oder? (Mit Material von dts)

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