Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)
Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)

Ataman: “Bauchgefühl” reicht, um deutsche Kartoffeln wegen Diskriminierung zu belangen

Die ganzen Behörden, Beauftragten und Fahndungsbediensteten zur Bekämpfung angeblicher Benachteiligungen, Rassismen, Diskriminierungen, rechter Gewalt und so fort kranken an einem riesigen Konstruktionsfehler: Sie dienen der Erfassung, medialen Anprangerung und Verfolgung von Phantomphänomenen, die es in der Realität (glücklicherweise) so gut wie gar gibt. Die wenigen echten Fälle sind viel zu unergiebig, um – selbst bei kühner Hochrechnung und Behauptung von vermeintlichen Dunkelziffern – das Zerrbild einer zutiefst reaktionären, hinterwäldlerischen, für Ausländer und Minderheiten gefährlichen Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Aus diesem Grund befleißigt sich die komplette Empörungsindustrie mit ihrem riesigen Wasserkopf an Versorgungsposten und bürokratischen Instanzen immer verzweifelterer Versuche, ihre eigene Daseinsberechtigung zu untermauern und das sie selbst begründende Objekt künstlich zu schaffen. Ein beliebter Trick hierbei ist die – gerne mit Hilfe linksradikaler NGO’S wie der “Amadeu Antonio Stiftung” und anderen aus Steuermitteln gepamperten “Gegen-Rechts”-Initiativen ermöglichte – Einrichtung von anonymen “Meldestellen”, so sich Hobby-Petzen, Denunzianten und Möchtegern-Blockwarte in bester Stasi-Manier nach Herzenslust ausleben und Axt an den sozialen Frieden legen können, indem sie missliebige Personen anschwärzen und ihnen Ärger mit den woken, politisch-korrekten Politkommissaren einhandeln können.

“Gefühlte Diskriminierung”

Doch auch das reicht anscheinend immer noch nicht, um auf die gewünschten Fallzahlen zu kommen. Deshalb will “Bundesdiskriminierungsbeauftragte” Ferda Ataman nun in einem bestimmten Bereich der “Alltagsdiskriminierung” ein neues Prinzip einführen – das der “gefühlten Diskriminierung” nämlich: Weil bei der Wohnungssuche angeblich massenweise Ausländer und Migrationsstämmige abgelehnt würden (und zwar natürlich nicht etwa aufgrund entsprechend schlechter Erfahrungswerte mit bestimmten Volksgruppen, sondern aus “rassistischen” Gründen, logisch!), will Ataman nun gewohnheitsmäßig, bei leidlichem Verdacht der Betroffenen, eine justiziable Angelegenheit machen.

Dazu plant sie – wie  die “Thüringer Allgemeine” schreibt – “aus einem Gesetz, das bisher ein zahnloser Tiger ist, ein schneidiges Schwert machen. Dazu legte sie am Dienstag ein Grundlagenpapier vor, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren. Ataman sagte, sie habe ihre 19 Vorschläge auch an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geschickt, der federführend für die Reform zuständig ist. Das AGG soll Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Re-
ligion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen”.

Beispielloser Bruch des Rechtsfriedens

Wer ab sofort bei der Wohnungssuche abgelehnt werde, “weil er oder sie Sozialleistungen bezieht, soll dagegen künftig klagen können.” Und dann der entscheidende Satz: Wer immer sich – etwa durch Vertragspartner oder Organe des Staates – “benachteiligt fühlt” – auch zum Beispiel bei Kontrollen des Ordnungsamts – soll dagegen klagen können. Verlogenen, hinterfotzigen “Trost” hat die Antidiskriminierungsbeauftragte auch schon in petto: “Wer nicht diskriminiert, hat nichts zu befürchten”, so Ataman in demselben Zynismus, mit dem in Nordkorea Regimekritiker abgeschreckt werden.

Was diese Person hier plant wäre ein beispielloser Bruch des Rechtsfriedens, der ein permanentes Klima von Anschuldigungen und Verdächtigungen zur Folge hätte – natürlich zu Lasten der einheimischen Ursprungsbevölkerung. Genau so, wie es sich die Hetzerin Ataman, die Deutsche gerne mal als “Kartoffeln” bezeichnet hat, wünscht… (TPL)

 

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