Foto: Polizei (über dts Nachrichtenagentur)

Großreinemachen bei der Polizei geht in die nächste Runde

Während Polizisten problemlos mit Regenbogenfahnen herumschwenken, sich mit den Klima-Kröten der “Letzten Generation” gemein machen dürfen, wird auf einer anderen Ebene konsequent sauber gemacht:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen Kriminalkommissaranwärter wegen Likes für rechtsextreme Posts aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Polizeibeamte hatte laut der Dienstbehörde zahlreiche Internetbeiträge der “Neuen Rechten” verfolgt und mehrere von ihnen gelikt.

Die Beiträge enthielten demnach Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Der vierte Senat bekräftigte nun, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.

Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, so das Gericht. Es sei nicht notwendig, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.

Das ist ein politisches Urteil, das einschüchtern soll, mehr nicht. Und der oberste Kämpfer gegen die Clan-Kriminalität (haha) legt noch einen drauf:

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Bundesregierung im Umgang mit rechtsextremistischen Verhaltensweisen von Polizisten zu Gesetzesverschärfungen aufgerufen. “Im Augenblick ist es leider zu häufig so, dass üble nationalsozialistische und antisemitische Äußerungen straffrei bleiben, weil sie in einem Chat geäußert werden und deshalb nicht öffentlich sind”, sagte Reul der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (Freitagsausgabe). “Ich bin sicher, dass da gesetzlich noch Spielraum wäre, das zu verändern. Hier kommt es auf den Bund an, damit sich etwas ändert”, forderte Reul. In der Polizei Nordrhein-Westfalens wurden in den vergangenen sechs Jahren 105 Verdachtsfälle wegen rechtsextremistischer Verhaltensweisen geahndet. Die jeweils getroffenen Maßnahmen, mit denen die Beamten bestraft wurden, werden statistisch jedoch nicht erfasst.

Landesweit 63 Verfahren unterliegen derzeit noch einer Prüfung. Bei 189 Hinweisen habe sich dagegen nach strafrechtlicher oder dienstrechtlicher Prüfung keine erkennbare Relevanz ergeben, gab ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der WAZ bekannt. Insgesamt meldeten die Polizeibehörden 357 Hinweise seit 2017. Die Erfassung erfolge jedoch “sehr niederschwellig”, erklärte der Sprecher.

So werde zunächst auch einem vagen Verdacht nachgegangen. Vorausgegangen war der Skandal um eine Dienstgruppe in Mülheim an der Ruhr, die in privaten Chatgruppen übelste Neonazi-Hetze geteilt hatte. Die Vorfälle waren nur durch einen Zufall ans Licht gekommen, als bei anderweitigen Ermittlungen gegen einen Polizisten dessen Handy beschlagnahmt und ausgelesen wurde.

Im Zusammenhang mit der Mülheimer Chat-Gruppe seien inzwischen 23 Disziplinarverfahren beendet worden und 21 weitere noch anhängig, erklärte das Innenministerium. Nur in zwei Fällen wurden bislang die Beamtenverhältnisse beendet und in drei Fällen Disziplinarverfügungen ausgesprochen. Rechtlich erweist sich als problematisch, dass Verhaltensweisen in nicht-öffentlichen Chats unter Kollegen nur schwer als Volksverhetzung zu verfolgen sind.

Dies führe im Ergebnis dazu, dass Polizisten, “die offenkundig rassistische, rechtsextremistische oder fremdenfeindliche Inhalte in einer solchen Gruppe posten”, nicht strafrechtlich belangt werden können, so das Innenministerium.

Wenn dieses Land nur so aktiv wäre, wenn es um grünextremistische Chats der bolschewoken Kräfte geht. (Mit Material von dts)

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