Keine Extraleberwürste für den Islam (Bild: shutterstock.com/ravipat)

Keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot: Muslima muss sich im Straßenverkehr “demaskieren”

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Eine gläubige Muslima hatte den “religiös begründeten Wunsch” vor das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt getragen, ihren muslimischen Gesichtsschleier, der das Antlitz der Frau bis auf die Augen verdeckt, beim Autofahren tragen zu wollen. Dieses Mal gibt es jedoch keine Ausnahme für den Islam.

Die deutsche Straßenverkehrsordnung (§ 23 Absatz 4 Satz 1 der StVO) schreibt seit Oktober 2017 vor, dass beim Führen eines Fahrzeugs in Deutschland es verboten ist, Hauben, Schleier (z.B. Burka, Nikab) oder Masken zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken.

Die Muslima, die den Gesichtsschleier auch beim Autofahren tragen wollte, sah sich mit der Ablehnung ihres Antrags konfrontiert, der eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot vorsah. Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Debatte um religiöse Ausnahmen und die Grenzen individueller Freiheit im öffentlichen Raum. Während einige argumentieren mögen, dass solche Ausnahmen die Religionsfreiheit schützen, könnten andere die Sorge äußern, dass sie die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger untergraben und den öffentlichen Raum spalten könnten. Die Entscheidung der Behörden, den Antrag abzulehnen, unterstreicht die Notwendigkeit, klare und einheitliche Regeln zu schaffen, die die Rechte aller Beteiligten respektieren und die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Die daraufhin erhobene Klage wies das im rehinland-pfälzischen Verwaltungsgericht in Neustadt nun ab. Das Verhüllungsverbot schränke den Schutzbereich der Religionsfreiheit der Muslima nicht unmittelbar ein, urteilten die Richter. Die Religionsausübung werde nur eng begrenzt eingeschränkt.

Durch die Ablehnung des Antrags werde die Frau nicht schwerwiegend in ihren Grundrechten beeinträchtigt, vor allem auch aus dem Grund, dass das Verbot religionsübergreifend gelte. Mutmaßlich für die Muslima nicht nachzuvollziehen: Das Verhüllungsverbot im deutschen Straßenverkehr gewährleistet  die Identifizierung von Autofahrern, um Rechtsverstöße ahnden zu können. (SB)

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