Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang (Foto:Imago/IPON)

Verfassungsschutz verpasst Präsident Haldenwang „Maulkorb“

Der AfD-Bundesverband hatte am Dienstag den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang auf Unterlassung abgemahnt, nachdem dieser noch während der laufenden Listen-Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 die vermutete Verfassungs(un)treue gewählter und auch ungewählter Kandidaten kommentierte. Nun hat sein Laden dem CDU-Schergen einen Maulkorb verpasst und – völlig ungewöhnlich – eine Unterlassungserklärung unterschrieben.

Anfang dieser Woche bewertete der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, öffentlich die laufende Europawahlversammlung der AfD in Magdeburg und behauptete u.a. die Verbreitung „rechtsextremistischer Verschwörungstheorien“. Wegen dieses Eingriffs in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess und den erneuten Versuch, Wähler zu beeinflussen, wurde das BfV durch den Afd-Bundesverband daher am 01.08.2023 abgemahnt. Da sich das BfV jedoch weigerte, wie gefordert zu reagieren, leitete die AfD am 02.08.2023 ein Eilverfahren vor dem VG Köln ein (Az.: 6 L 1491/23).

Am  3. August dann unterzeichnete das BfV nun gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln und gegenüber der AfD eine „Stillhaltezusage“ bis zum Ende der noch bis zum 6. August laufenden AfD-Europawahlversammlung. [Az. Z13-018-630003-0013-0077/23 S].

„Der Verfassungsschutz unterzeichnet nur selten und nur ungern Unterlassungserklärungen. Darum ist diese schnelle Stillhaltezusage ein klares Signal, das wir begrüßen. Obwohl der VS gemäß juristischer Standard-Vorgehensweise heute vorerst keine Rechtspflicht zu diesem Schritt anerkennt, ist die nun unterzeichnete Stillhalte-Verpflichtung angesichts der sonst niemals so schnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen ein eindeutiger Hinweis, dass man sich seitens des BfV um die Unbilligkeit und juristische Unhaltbarkeit des von ihrem Präsidenten geäußerten ‘Geraunes’ zu unseren Kandidaten voll bewusst ist. Man muss nun sogar klar vermuten, dass die von Haldenwang quasi ‘live’ getätigten abwertenden und parteiischen Äußerungen trotz deren klarer Illegalität bewusst getätigt worden waren”, kommentiert Peter Boehringer, Bundessprecher der AfD.

Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen über ihren Geheimdienst schon im Vorfeld zu manipulieren, sei eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig, so Boehringer, der weiter  feststellt, dass Haldenwang zum wiederholten Male versuchte, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Haldenwang muss sich bewusst gewesen sein, dass ihm seine definitionsfreien Sprüche von ‘rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen’ von AfD-Kandidaten niemals erlaubt sein konnten. Er verband sie sogar mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderlaufe, so Boehringer.

Festzustellen ist: Es ist nicht das erste Mal, dass Abmahnungen und Gerichte diese parteiische Wahlhilfe des BfV zu Lasten der AfD stoppen müssen. Die AfD sieht darum ihre ebenfalls bereits gerichtsanhängigen Vorwurf einer rein politischen Motivation der Amtsführung des BfV erneut als bestätigt an. Das Verhalten seines Präsidenten und auch das vieler seiner (weisungsgebundenen) Mitarbeiter sei notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht. Die AfD  fordern darum erneut, wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel weisen zudem die Vorwürfe des Verfassungsschutzpräsidenten auf das Schärfste zurück: „Haldenwang versucht erneut aus seinem Amt heraus, politisch Einfluss zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig, wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlecht zu reden. Um dieser staatlichen Einflussnahme Einhalt zu gebieten, sind wir erneut erfolgreich gegen den Verfassungsschutz vorgegangen. Vielleicht versteht Herr Haldenwang nun endlich, dass er kein Politiker ist – und dass es die Bürger sind, die über Wahlvorschläge entscheiden müssen.“

(SB)

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