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Allahu Akbar? Bürgergeldempfänger dürfen Jobcenter-Termin aus “religiösen Gründen” absagen

Jubel bei unseren Muslimen? Empfänger von Bürgergeld können nun Jobcenter-Termine aus religiösen Gründen absagen. Jobcenter müssen die Termine verschieben, wenn der Arbeitslose darlegt, dass er aus religiösen Gründen verhindert ist. Zu den Gründen zählen etwa religiöse Feiertage, die bestimmte Verhaltensweisen vorgeben und den Besuch eines Jobcenters verhindern könnten. 

Termine beim Jobcenter haben eine sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet: Der von der immer kleiner werdenden Gruppe der Steuergeldzahler alimentierte Bürgergeldempfänger muss zu diesen Terminen erscheinen. Das gehört zu dessen Pflichten.  Bei Nichteinhaltung des Termins musst der Bürgergeldempfänger damit rechnen, kein Geld, eine Sperrzeit oder eine Rückzahlungsaufforderung zu erhalten.

Ein Termin beim Jobcenter konnte bislang nur dann verschoben werden, wenn nachweislich eine Krankheit vorliegt oder eine Beerdigung auf den Jobcentertermin fällt. Nun kommt ein neuer Grund hinzu, warum man als Bürgergeldempfänger nicht zum Termin erscheinen muss: Ab sofort können Jobcenter-Termine aus religiösen Gründen abgesagt werden!

Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) macht es möglich, dass der Termin verschoben werden muss, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“. Dazu zählt, wie die Bild berichtet  z.B. „religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben“, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Dieser Wahnsinn wurde von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht. Von jenem Sozenkopf, der noch keinen einzigen Tag seines Lebens in der freien Wirtschaft zugebracht hat, um dort seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Seine Behörde begründet den Vorstoß mit den Worten: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“

Diese Regelung dürfte von unseren Muslimen außerordentlich begrüßt werden, auch wenn die Hubertus-Heil-Behörde noch mitteilt, dass geprüft werde, wenn Muslime wegen des Fastenmonats Ramadan einen Termin nicht wahrnehmen wollen. Auch das Freitagsgebet der Muslime könne nicht grundsätzlich als Hinderungsgrund genannt werden.

Somit ist klar, dass der dummdoofe Christ im besten Deutschland, das wir je hatten, religiöse Gründe für sein Nichterscheinen zum Termin erst gar nicht anbringen braucht, da Behörden in Deutschland aus gesetzlichen Gründen am Sonntag geschlossen haben. Auch ein Beichtgespräch eines Katholiken werde nicht als Begründung für einen verpassten Termin akzeptiert, heißt es dazu.

Um die Frage zu klären, wer demnächst Termine aus “religiösen Gründen” verschieben könnte, anbei eine Grafik:

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(SB)

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