Inge Bell (re.) wehrt sich erfolgreich gegen Trans-Hass (Bild: Dionysiusos;  siehe Link; CC BY 4.0)<

Hallo Böhmermann! Beschimpfung als „TERF“ kann mit 250.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden

Wer kritische Frauenrechtlerinnen und Feministinnen als transphobe Extremistinnen verunglimpft, wie es der öffentlich-rechtliche Pausenclown Jan Böhmermann getan hat, kann zukünftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bestraft werden.

Das Landgericht München I hat in der vergangenen Woche ein richtungsweisendes Urteil gefällt und den Böhmermanns dieser Republik klar gemacht, dass es teuer wird, wenn sie zukünftig kritische Frauenrechtlerinnen und Feministinnen mit dem ehrabschneidenden Begriff TERF als transphobe Extremistinnen verunglimpfen.

Geklagt hatte die Frauenrechtlerin und ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“, Inge Bell. Bell, die aus Protest vor der Transgenderverbeugung von „Terre des Femmes“ zurücktrat (jouwatch berichtete), war gegen die Stuttgarter Grünen-Transgestalt Pfuderer vor Gericht gezogen und hat jetzt gewonnen.

Pfuderer – von sich selbst das Transwesen als “Lesbische Transfrau”, die von sich sagt “Ich war früher mal ein Mann!” und „Mein männlicher Sexualtrieb blieb erhalten – ich stehe auf Frauen!“ – hatte Bell seit 2021 nach kritischen Kommentaren zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz in einem SPD-Talk immer wieder online attackiert und beschimpft, inhaltlich verleumdet und als „TERF“ und „Feminazi“ tituliert und sinngemäß unterstellt, Bell sei trans- und islamfeindlich und hätte mit Rechtsextremisten gemeinsame Sache gemacht.

Bell, die sich durch Pfuderers Hasstriaden “nach eigener Aussage zum Abschluss freigegeben” fühlte, veranlasste daraufhin eine Unterlassungserklärung gegen Pfuderer, welche von der Grünen-Gestalt aber nicht unterzeichnet wurde. Die Frauenrechtlerin erkennt laut dem Focus in dem Vorgehen eine gezielte Methodik: „Begriffe wie ´Nazi´, ´faschistoid´ und ´TERF´ werden dann gerne zusammen gegen alle verwendet, die abseits jeder Diskriminierung einzelne Facetten des Themas, etwa das geplante Selbstbestimmungsgesetz, kritisch hinterfragen wollen. Und damit keine Frau und kein Mädchen diese Beleidigungen ertragen muss, bin ich eben den Weg vors Gericht gegangen.“

Und dort, vor dem Landgericht München I hat Bell nun auch gewonnen. Trans-Pfuderer indes erschien schlichtweg nicht vor Gericht, deswegen ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen wurde. Jetzt ist es der grünen Transkrawallnudel unter Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, Bell weiterhin als „TERF“ zu beleidigen oder weiter zu behaupten, sie würde mit Rechtspopulisten auftreten.

Auf Twitter und Facebook blökte Pfuderer zunächst vollmundig herum, dass das letzte Wort hier noch nicht gesprochen sei und sie Rechtsmittel eingelegt habe. Passiert war, wie so oft bei den Grünen , außer heiße Luft zu verdampfen, nichts. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, was Pfuderer jedoch nicht davon abhält, weiterhin herumzupöpeln.

Jan Böhmermann hat Ende des vergangenen Jahres ganz ähnlich wie die grüne Transgestalt in einer seiner, mit Zwangsgebühren finanzierten Deppenshow “Magazin Royale” Kritikerinnen des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ als „Scheißhaufen“ bezeichnet und diese in Anspielung auf die Ähnlichkeit der Begriffe TERF als „Turd“ (Englisch für „Scheißhaufen) diffamiert. Zustimmung bekam Böhmermann unter anderem von Sven Lehmann, dem grünen Queer-Beauftragten der Bundesregierung, der den Beitrag auf Twitter teilte und  als „grandiosen Beitrag“ lobte.

Hier das Böhmermann-Stück zu Dokumentationszwecken:

(SB)

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