Foto: Nancy Faeser (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Jetzt gehts aber rund: Faeser will Angehörige von “Clans” kollektiv abschieben

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Beginnt jetzt bei den Clan-Kriminellen das große Zittern – vor Lachen?

Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) schlägt vor, Angehörige von kriminellen “Clans” auch dann abzuschieben, wenn diese keine Straftaten begangen haben. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem “Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung”, den Faesers Ministerium am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. “Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung”, so heißt es dort, sollten “Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität” ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei es, “Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können”, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der “Süddeutschen Zeitung” (Montagsausgabe). Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht lediglich für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die trifft zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat.

Sie sind selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. So steht es im Aufenthaltsgesetz im Paragrafen 54, Absatz 1, Nummer 2. Diese Regelung soll nun ausgeweitet werden, so der “Diskussionsentwurf” aus Faesers Haus. Dieselbe Härte soll dann auch für Menschen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören, wie auch immer das dann definiert und gerichtlich geprüft werden soll.

Vorgesehen ist laut dem Ministeriumsentwurf, dass ein neuer Passus in das Gesetz eingefügt wird, der davon handeln soll, dass ein Ausländer einer kriminellen Vereinigung “angehört oder angehört hat”. In der Begründung dazu stellt das Ministerium aber klar: Gemeint sind nicht Personen, die selbst kriminell sind. Denn für ihre Abschiebung bräuchte man gar keine neuen Regelungen zu schaffen.

Sie existieren bereits. Vielmehr gehe es jetzt um Personen, die man bisher nicht abschieben konnte, eben weil sie sich keine Straftaten oder andere erhebliche Rechtsverstöße vorwerfen lassen müssten, aber aus Sicht der Behörden dennoch “Angehörige der Organisierten Kriminalität” seien. Der Diskussionsentwurf beruht auf einem Bund-Länder-Treffen im Mai, bei dem verschiedene Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht verabredet wurden.

Der Clan-Vorschlag kam nicht vonseiten der Ampel-Koalition, sondern von einigen Bundesländern, sagte eine Sprecherin von Faesers Ministerium jetzt. Dennoch hat das Bundesinnenministerium sich diesen Vorschlag offenbar zu eigen gemacht. “Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann”, so fährt die Sprecherin fort, “soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden.”

Zu den übrigen Vorschlägen im Ministeriumsentwurf zählt die deutliche Ausweitung des sogenannten Ausreisegewahrsams. Das heißt, dass Ausländer auch unabhängig von einer Fluchtgefahr vorbeugend eingesperrt werden können, um ihre Abschiebung vorzubereiten. Dies war bisher nur für maximal zehn Tage erlaubt, soll künftig aber für bis zu 28 Tage zulässig werden.

Daneben sollen Beamten, die Abschiebungen durchführen, sich freier in Flüchtlingsunterkünften bewegen und auch ohne richterlichen Beschluss in mehr Räume eindringen dürfen als bisher.

Eine heikle Angelegenheit? Denn was macht man mit den Angehörigen von Vergewaltigern und Messerstechern – die ja noch viel mehr Unheil bringen? Wird dann ebenfalls die ganze “Sippschaft” abgeschoben? Was versteht Frau Faeser überhaupt unter Angehörige? Angehörige einer bestimmten Religion? Wir lesen:

“Meist sind Personen gemeint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Der Begriff ist weiter gefasst als „Familie“ und schließt insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehe- oder Lebenspartner sowie verschwägerte Personen ein.”

Da können dann im Einzelfall schon mal mehrere 100 Personen betroffen sein. Ob sich das durchsetzt, ist die Frage. Und gibt es bereits Rücknahmeabkommen mit den betroffenen Herkunftsländern? Vielleicht befindet sich Frau Faeser aber auch nur schon im hessischen Wahlkampf.

Der Herr hier wird dabei schon etwas konkreter:

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) knüpft eine Abschiebung von nicht-straffällig gewordenen mutmaßlichen Clan-Mitgliedern an rechtliche Bedingungen. Es sei zu prüfen, “ob Personen aufgrund eines Familiennachzuges zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hatten”, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). “Ist das der Fall, bleibt zu bewerten, ob die Familie mit ihrem früheren Einreisegrund nun gemeinsam wieder das Land verlassen muss, um die Familie nicht zu trennen, oder inzwischen ein entstandenes eigenständiges Bleibeinteresse überwiegt.”

Zudem spiele es eine Rolle, “ob Familienangehörige den bisherigen Lebensunterhalt vorrangig aus den kriminellen Erträgen des auszuweisenden Straftäters bestritten haben oder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen”, so Hüber. Grundsätzlich begrüßte die Polizeigewerkschaft den Vorstoß von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller “Clans” schneller abzuschieben. “Diese Täter sind eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit hierzulande. Um sie schnellstmöglich außer Landes zu schaffen, gehören alle Karten auf den Tisch und alle Optionen diskutiert”, sagte Hüber den Funke-Zeitungen. Scharfe Kritik an dem Vorschlag aus der Bundesregierung kam von der Linkspartei. “Wenn Innenministerin Faeser wirklich Menschen aus dem alleinigen Grund abschieben lassen will, dass ihre Angehörigen mutmaßlich oder tatsächlich Teil der organisierten Kriminalität sind, ist sie von allen guten Geistern verlassen”, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, den Funke-Zeitungen.

Sie gehe nicht davon aus, dass diese “offenkundig rechtsstaatswidrigen Pläne” in die Tat umgesetzt würden. Bünger hob hervor: “Aber schon die Tatsache, dass eine sozialdemokratische Ministerin solche Vorschläge unterbreitet, trägt zur Stigmatisierung migrantischer Familien bei und verschiebt das politische Klima auf unverantwortliche Weise noch weiter nach rechts.” Das Bundesinnenministerium schlägt laut eines Berichts der “Süddeutschen Zeitung” vor, Angehörige von kriminellen Clans auch ohne Begehung einer Straftat abzuschieben.

“Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität” sollen einem Diskussionspapier zufolge “unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung” ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Ziel sei es, “Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können”, sagte eine Ministeriumssprecherin nach Angaben der Zeitung. Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht dem Bericht zufolge nur für den Bereich der Terrorismusbekämpfung.

Die treffe zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Sie sind demnach selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. Aber egal, wird schon nichts werden.

Und natürlich handelt es sich hierbei wieder einmal um eine typische Nebelkerze von Frau Faeser. Denn die meisten Clan-Mitglieder sind mittlerweile Deutsche und können gar nicht abgeschoben werden. (Mit Material von dts)

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Bildschirmfoto 2023 08 07 um 05.56.19Hintergrundinfos zum Thema “Clankriminalität!

Clan-Kriminalität bezeichnet kriminelle Aktivitäten, die von ethnisch abgeschotteten, oft familiär verbundenen Gruppierungen, sogenannten Clans, begangen werden. Diese Clans sind oft in bestimmten ethnischen Gemeinschaften verankert und zeichnen sich durch eine starke interne Hierarchie und Loyalität aus. Sie operieren oft in großen Städten und Ballungszentren und sind in eine Vielzahl von illegalen Aktivitäten verwickelt.

Merkmale der Clan-Kriminalität:

  1. Organisierte Struktur:
    • Clans haben eine hierarchische Struktur mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten. Die Führung liegt meist bei den ältesten oder einflussreichsten Familienmitgliedern.
    • Innerhalb des Clans gibt es eine starke Bindung und Loyalität, die durch familiäre und kulturelle Bindungen gestärkt wird.
  2. Ethnische Homogenität:
    • Clan-Mitglieder stammen oft aus derselben ethnischen oder nationalen Gruppe. In Deutschland sind viele dieser Clans arabischer, kurdischer oder türkischer Herkunft.
  3. Kriminelle Aktivitäten:
    • Die kriminellen Aktivitäten umfassen ein breites Spektrum, darunter Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche, Schutzgelderpressung, Einbrüche und Raubüberfälle.
    • Clans nutzen ihre Netzwerke und Ressourcen, um ihre kriminellen Geschäfte effektiv zu organisieren und durchzuführen.
  4. Abschottung und Parallelgesellschaften:
    • Clans tendieren dazu, sich von der Mehrheitsgesellschaft abzukapseln und in Parallelgesellschaften zu leben, in denen eigene Regeln und Normen gelten.
    • Diese Abschottung erschwert oft die Strafverfolgung, da Clan-Mitglieder selten mit den Behörden kooperieren.

Bekämpfung der Clan-Kriminalität:

  1. Strafverfolgung:
    • Polizei und Justiz setzen verstärkt auf spezialisierte Einheiten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es werden umfangreiche Ermittlungen und Razzien durchgeführt.
    • Die Behörden arbeiten daran, die Vermögenswerte der Clans zu beschlagnahmen, um ihre finanzielle Basis zu schwächen.
  2. Präventionsmaßnahmen:
    • Es gibt Initiativen zur Integration und sozialen Unterstützung, um den Nachwuchs der Clans von kriminellen Karrieren abzuhalten.
    • Bildung und Sozialarbeit spielen eine wichtige Rolle, um junge Menschen aus diesen Milieus Perspektiven jenseits der Clan-Strukturen zu bieten.
  3. Gesetzgebung:
    • Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden kontinuierlich angepasst und verschärft. Dies umfasst auch die Möglichkeit der präventiven Maßnahmen, wie z. B. Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen.

Herausforderungen:

  1. Einschüchterung und Gewalt:
    • Clan-Mitglieder setzen oft Gewalt und Einschüchterung ein, um ihre kriminellen Aktivitäten zu schützen und rivalisierende Gruppen oder Zeugen abzuschrecken.
  2. Komplexe Strukturen:
    • Die komplexen und oft undurchsichtigen Strukturen der Clans machen Ermittlungen und Strafverfolgung schwierig.
  3. Integration und Prävention:
    • Die langfristige Lösung des Problems erfordert umfassende Integrations- und Präventionsstrategien, die Zeit und Ressourcen erfordern.

Quellen:

 

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