Zum Abschuss freigegeben: Die AfD (Foto: Collage)

“Antifa-Todesliste”: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “Unbekannt”

Ob da wirklich etwas herauskommt, herauskommen soll?

Nachdem eine Antifa-Gruppe aus Frankfurt am Main auf ihrer Homepage eine interaktive Karte veröffentlicht hat, auf der Kandidaten der AfD Hessen aufgeführt sind, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Sie sei durch mehrere Medienberichte auf den Aufruf zu illegalen Aktionen gegen hessische AfD-Politiker aufmerksam geworden und habe daraufhin ein Verfahren eröffnet, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde dem “Spiegel”. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten.

Bislang ist allerdings unklar, welche konkreten Personen hinter dem Aufruf stehen. Die Ermittlungen laufen daher “gegen Unbekannt”. Am 6. August war ein Beitrag auf der Antifa-Homepage veröffentlicht worden, in dem dazu aufgerufen wurde, der AfD acht Wochen vor der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober “auf militante Weise” zu begegnen und “ihnen das Leben zur Hölle” zu machen.

Als Beispiele für “Interventionen” wurden “Hausbesuche”, die Zerstörung von Wahlkampfständen und “die klassische Konfrontation” genannt. Dazu gab es einen Link, der auf eine Seite mit Fotos, vermeintlichen Privatadressen und anderen persönlichen Daten wie beispielsweise Autokennzeichen von AfD-Politikern führte. Hessische AfD-Funktionäre hatten daraufhin angekündigt, Strafanzeigen zu stellen und den Staatsschutz einzuschalten.

Darauf müsse man gar nicht warten, hieß es bei der Frankfurter Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren bereits aus eigener Initiative “von Amts wegen” eröffnet.

Wäre ja toll, wenn die Staatsanwaltschaft sich hier tatsächlich als neutrale Ermittlungsbehörde präsentiert. Aber müsste sie diese Ermittlungen nicht erstmal in der “hessenschau” und bei der Polizei beginnen? Vielleicht sollte man dann bei der Antifa genauso wie bei den kriminellen Clans verfahren: Angehörige und Sympathisanten werden ebenfalls mit eingebuchtet, schließlich handelt es sich hierbei ebenfalls um eine kriminelle Vereinigung (ausweisen geht ja nicht). (Mit Material von dts)

 

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