Till Lindemann / Rammstein (Foto:Ola Torkelsson für Imago)

Till Lindemann geht gegen „Süddeutsche“ und öffentlich-rechtlichen NDR vor

Till Lindemann hat Verfügungen gegen die „Süddeutsche Zeitung“ und den öffentlich-rechtlichen NDR erwirkt. Die Band Rammstein selbst bremst die linke Taz bei ihrer Hetze ein.

Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann haben beim Landgericht Hamburg nun auch einstweilige Verfügungen gegen die „Süddeutsche Zeitung“, „sueddeutsche.de“ und den NDR erwirkt, berichtet die Frankfurter Allgemeine.

Der Alpenprawsa ist es untersagt, in ihrer Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, der Musiker habe im Februar 1996 eine Frau vergewaltigt beziehungsweise sexuelle Handlungen an ihr ohne deren Einwilligung vorgenommen. Der öffentlich-rechtliche NDR darf in einem Bericht auf „tagesschau.de“ nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe bei zwei Frauen, die in einem Bericht mit Vornamen genannt waren, sexuelle Handlungen vorgenommen, denen diese nicht zugestimmt hätten.

Das Gericht habe sich in beiden Entscheidungen darauf gestützt, dass für eine Verdachtsberichterstattung der „hinreichende Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle, so einer der klageführenden Lindemann-Anwälte. Einer der beiden Frauen, die auf „tagesschau.de“ mit Vornamen genannt waren, habe eidesstattlich versichert, dem Sex mit Lindemann zugestimmt zu haben. Die andere Frau habe erklärt, ihre Erinnerungen seien lückenhaft, die Berichterstattung habe dies jedoch nicht erwähnt, die Leser hätten sich kein zutreffendes Bild über die Schwere des Verdachts machen können.

Bezüglich des NDR-Verrisses befanden die Richter, dass das Persönlichkeitsrecht Lindemanns das „fraglich als hoch einzustufende Berichterstattungsinteresse“ überwiege. Allerdings sah die Kammer in der Berichterstattung – trotz der Schilderung sexueller Handlungen – keine Verletzung von Lindemanns Intimsphäre, weil der  Antragsteller Lindemann Teile seines Sexuallebens selbst in die Öffentlichkeit getragen habe, indem er auf einem Konzert ein Video habe einblenden lassen, das zeige, wie er in einer unter der Bühne eigens dafür installierten Vorrichtung Sex mit Besucherinnen seines Konzerts habe.

Der Taz  verpassten Lindemanns Band via einstweilige Verfügung eine Klatsche bezüglich einer Berichterstattung über einen angeblichen Besuch eines Berliner Clubs im Anschluss an die Berliner Konzerte. Die Antragsteller hätten vorgetragen, sie hätten den Club entgegen der Darstellung in dem Artikel weder allein noch gemeinsam mit Till Lindemann besucht.

Das Landgericht Hamburg untersagte dem Spielgel bereits im Juli, den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe junge Frauen mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt, um Sex zu erzwingen. Auch in diesem Fall hatten die Richter festgestellt, dass es am erforderlichen Mindestbestand an Beweisen fehle. Das Relotius-Magazin hatte angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. (SB)

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