Schuldig bei Verdacht? (Symbolbild:Imago)

Faesers geplante Beweislastumkehr: Nur vordergründig gegen Clan-Kriminelle, in Wahrheit gegen Oppositionelle?

Die Umkehr der Beweislast scheint – wie die schleichende Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze überhaupt  – als Mittel zum Zweck zunehmend Anklang zu finden bei denen, die sich als “Musterdemokraten” inszenieren und Deutschland gerne von angeblichen fehlgeleiteten angehenden  “Unrechtsstaaten” wie Ungarn, Polen oder Israel abgrenzen möchten. SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser machte mit ihrem Vorstoß zur “Reform” des Beamten- und Disziplinarrechts vergangenen Dezember, kurz nach der Giga-Razzia des angeblichen “Reichsrollatorenputsches”, den Anfang; im Juli folgte dann die “Diskriminierungsbeauftragte” der Bundesregierung, Ferda Ataman, mit der Forderung, lediglich das “Bauchgefühl” von “Diskriminierungsopfern” (oder wer immer sich dafür hält) rechtfertige bereits Ermittlungen, und die derart Bezichtigten müssten ihre Unschuld beweisen.

Und jetzt, in einem weiteren Anfall von linkspopulistischem Aktivismus, ist es die Nebelkerze des angeblich entschlossenen Kampfs gegen die Clan-Kriminalität, die Nancy Faeser zündet – im offensichtlichen Kontext des hessischen Landtagswahlkampfs, wo sie als SPD-Spitzenkandidatin antritt -, bei der die Beweislastumkehr erneut ins Spiel gebracht wird: Das Bundesinnenministerium will sich näher mit dem Vorschlag der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) befassen, die im Kampf gegen Clan-Kriminalität wiederum eine solche ins Spiel gebracht hat. Der “aktuelle Berliner Vorschlag” einer Beweislastumkehr sei “näher zu prüfen und zu beraten”, sagte ein Sprecher des Ministeriums von Nancy Faeser dem “Tagesspiegel“. Dies werde vor dem Hintergrund der eigenen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschehen, diese “enthält bereits mehrere Punkte, um Immobilienbesitz transparenter zu machen und illegal erworbene Vermögenswerte effektiver erkennen zu können”.

Es geht um etwas ganz anderes

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) reagierte prompt positiv auf den Vorstoß aus Berlin, durch den Verdächtige selbst nachweisen müssten, wie sie beispielsweise ohne große erkennbare Einkünfte Millionen Euro für Häuser zahlen konnten. “Wir müssen an das große Geld herankommen und deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen”, sagte er dem “Tagesspiegel”: “Ich schließe auch eine Beweislastumkehr nicht aus, wenn wir hier nicht weiterkommen.”

Diese Töne sind an Verlogenheit kaum zu überbieten. Denn wenn es dem Staat tatsächlich ernst wäre mit der Folgenbekämpfung der Problemmigration, dann würde er das Pferd nicht von hinten aufzäumen und gleich den Rechtsstaat an sich faktisch abschaffen; dazu würde es völlig ausreichen, Gesetze, Asylrecht und Abschieberegeln einfach umzusetzen. Faesers Pläne sind ebenso absurd wie die kürzlichen Forderungen aus der CDU nach einer Streichung des individuellen Asylrechts und seine Ersetzung durch ein Kontingentsystem auf europäischer Ebene. Hier soll nun plötzlich das Kind mit dem Bad ausgekippt werden – von denen, die die Badewanne weiter fluten und überlaufen lassen. Wäre die Bekämpfung von illegaler Migration und Clan-Kriminalität ernstgemeint, dann würde sie nicht um den Preis einer Beweislastumkehr erfolgen. Das eigentliche Ziel ist hier deshalb wohl, auf diesem Weg einen weiteren bürgerlichen Schutz vor staatlicher und juristischer Willkür für ALLE Bürger zu schleifen, um so am Ende gegen ganz andere staatliche “Feindgruppen” um Verdächtigen vorgehen zu können – auch und gerade “rechte” Delikte – während sich die Clans garantiert am wenigsten Sorgen zu machen brauchen. Das Motto soll wohl eher lauten: Ich verleumde jemanden – und er muss beweisen, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Dieser Wahnsinn wäre das Ende des Legalitätsprinzips. (TPL)

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